Altes städtisches Brauhaus,
ehemals eingeschossiger Massivbau, neben dem neuen
Eingang Stein mit dem Wappen der Stadt Ahrweiler und
der Jahreszahl 1766. Wie die vier Backhäuser der
Huten musste auch dieses Brauhaus, weil von ihm eine
Feuergefahr ausging, an der Stadtmauer errichtet
werden. Jeder Bürger hatte das Recht, gegen eine
Gebühr hier Bier zu brauen. Im Jahre 1786 stellte
der Bonner Hofrat in einem Prozess fest, dass die
Braugerechtigkeit von Natur aus jedem Bürger
zustehe. |