Wo
heute das Restaurant "Eifelstube" in der
Ahrhutstraße steht, befand sich im Mittelalter und
in der frühen Neuzeit ein prümischer Adelshof, der Ehrensteiner Hof. Er war, wie alle Ahrweiler
Adels- und Klosterhöfe ein Lehen des Reichsklosters
Prüm.
Da dem
Ehrensteiner Hof ein Viertel der Marktmühle zustand
und dem Blankartshof bzw. Fischenicher Hof drei
Viertel, ist zu vermuten, dass ursprünglich beide
Höfe in einer Hand waren.
Um
1330 erbauten die edelfreien Herren von Ütgenbach,
die als Zeugen in saynischen Urkunden und als Prümer
sowie Schwarzrheindorfer Vögte erscheinen, die Burg
Ehrenstein im Wiedbachtal, nach der sie sich seit
1331 von Ehrenstein nennen. 1449 verkauften sie die
Herrschaft Ehrenstein dem verschwägerten Wilhelm von
Nesselrode.
Wenn
die Ehrensteiner Herren Prümer Vögte waren, ist auch
die Belehnung mit diesem Hofe hier in der Ahrgasse
durch den Abt von Prüm nachzuvollziehen, die
zwischen 1331 und 1430 erfolgt sein muss, wenn es
auch bisher darüber keine weiteren Erkenntnisse
gibt. Es ist allerdings auch interessant zu wissen,
dass die Ehrensteiner vom Kloster Prüm auch Haus,
Hof und Hofrecht zu Pützfeld, sowie das Haus
Kreuzberg, das Adam von Ütgenbach, Herr zu
Ehrenstein, zwar 1429 von Köln zu Lehen trug, das
aber auf alten Prümer Besitz zurückging, an sich
gebracht haben.
Von
den Ehrensteinern gelangte der Hof durch Verkauf an
die verschwägerte Familie von Nesselrode. 1449 wird
Wilhelm von Nesselrode auf Ansuchen seines Schwagers
Adam von Ütgenbach mit der Burg Ehrenstein und allem
Anhang belehnt, also auch mit dem Ehrensteiner Hof
zu Ahrweiler. 1475 heiratete der Sohn Bertram von
Nesselrode zu Ehrenstein Margarete von
Bourscheid-Veynau. Die Ehe blieb kinderlos.
1495
erfahren wir von einer Erbteilung der Gebrüder
Nagel, Ritter zu Ahrweiler, in unserer Stadt. Zeuge
ist der Onkel Bertram von Nesselrode, Ritter, Herr
von Ehrenstein, Erbmarschall des Landes Berg. Ob die
Nagels schon im Besitz des Ehrensteiner Hofes sind,
ist nicht zu belegen.
1502
kauft Wilhelm Nagel, Amtmann zu Hammerstein, den
Staffeler Turm von Dietrich Kolve für 100 kleine
Rheinische Gulden. Seitdem sind der Staffeler Turm
und der Ehrensteiner Hof immer in derselben Hand.
Auch das ist für die Stadtgeschichte neu. Wilhelm
Nagel ist mit Rüdgen Blankart verheiratet. Sie haben
zwei Söhne, Dietrich und Bernhard.
1526
ist eine erneute Erbteilung der Gebrüder Dietrich
und Bernhard Nagel belegt. Dietrich bekommt den
Staffeler Turm zu Ahrweiler und den "steynen strunck"
mit dem dabeiliegenden Hof, dem Ehrensteiner Hof,
und ein Haus in der Judengasse, das die Bürgerschaft
jetzt benutzt. Bernhard Nagel erhält zu seinem
Erbteil u.a. das Haus zu Sinzig, genannt der
Nesselroder Hof [identisch mit dem Nagelshof], mit
allem Zubehör. Der Blankartshof in der Stadt
Ahrweiler bleibt ungeteilt, jedoch steht jedem der
Brüder die Hälfte der Einnahmen zu.
Dietrich Nagel heiratet Anna von Ahr zu Antweiler.
Die Enkelin Katharina von Wachtendonck heiratet 1574
Dietrich von Metternich-Bourscheid. Dieser Dietrich
wurde 1585 von Prüm mit dem Staffeler oder Weißen
Turm und dem Ehrensteiner Hof belehnt. Dietrich von
Metternich-Bourscheid war eine einflussreiche
Persönlichkeit. Er war Rat des Erzbischofs von
Trier, dann Rat des Erzbischofs von Köln, Kurtrierer
Mannrichter zu Prüm, Amtmann zu Ahrweiler,
Rheinbach, Kesseling und Justen, Baumeister zu
Wichterich. Dann bekleidete er das Amt eines
Amtmannes zu Wittlich und Bruch an der Salm, mit der
Residenzpflicht in der erzbischöflichen Wasserburg
zu Bruch an der Salm. Hier musste der Amtmann
Dietrich, stets gerüstet und mit drei guten Pferden
versehen, zum Kampfeinsatz bereit stehen.
Die
Erblinie führt über Hans-Gerhard von Metternich zu
Wolf Heinrich von Metternich, belehnt 1652, der
diese Lehensgüter an die Familie der Herren von
Steinkallenfels verkauft. 1680 besitzt Philipp
Melchior von Steinkallenfels den Weißen Turm und den
Ehrensteiner Hof, wie vorher sein Vater Gottfried.
1700
verkaufen die Steinkallenfels beide Güter für 2134
Taler an das Kloster Steinfeld, dessen Besitzung
1689 in der Wehrscheid abgebrannt war. Mit diesem
Verkauf ging auch die Bedeutung beider Besitztümer
als Adelslehen verloren.