Im
Jahre 1051 schenkte Kaiser Heinrich III. zur
Jahrgedächtnisfeier seines Vaters, Kaiser Konrads
II., sein Gut in Ahrweiler mit allem Zubehör an
Hörigen, Hofstätten, Gebäuden, bebauten und
unbebauten Ländereien, Äckern, Wiesen Weiden,
Feldern, Wäldern Jagden, Wassern und Wasserläufen,
Mühlen und Mahlwerken, Einkünften und Gefällen,
Wegen und Stegen usw. dem Servatiusstift in
Maastricht (heute Niederlande).
Der
Haupthof, der 1051 als kaiserliche Schenkung an das
Servatiusstift gelangten Villikation, mit Haus,
Kelter und Garten hat ursprünglich in der ca. 500 m
südwestlich der mittelalterlichen Stadt Ahrweiler
(aber innerhalb ihrer Pfarrei und Vogtei) gelegenen
Siedlung Gisenhoven gestanden. Bei der erfolglosen
Belagerung Ahrweilers im Frühjahr 1474 ist die
Siedlung gebrandschatzt und weitgehend zerstört
worden. Infolge der anschließenden Wüstwerdung haben
die Stiftsherren nach 1474 und vor 1482 von Johann
Blankart einen neuen Hof erworben, der zum
prümischen Lehnsverband gehörte. Der neue Hof hat
zwischen der heutigen Volksbank und dem Weißen Turm
gelegen. Im Jahre 1599 gehörten 15 Morgen Weingärten
dazu. Das ist der größte Weinberganteil aller
geistlichen und weltlichen Grundbesitzer in der
Ahrweiler Gemarkung. Entsprechend groß war die
Bedeutung der Ahrweiler Besitzungen für das
Maastrichter Reichsstift. Sozusagen im Gegenzug sind
auch Maastrichter Kaufleute (Wein) nach Ahrweiler
gekommen. Dem Interesse an den ihnen fremden
Ahrweiler Maßen verdanken wir zudem die im Anhang
zum Weistum von 1465 verzeichneten Angaben zu den
Land- und Kornmaßen .
Das
Hofgericht des Maastrichter Hofes war 1465 mit 15
Hofleuten besetzt. Jährlich fanden drei ungebotene
Gerichtstermine statt. Bemerkenswert ist auch, dass
zum Hof 15 Häuser in der Innenstadt gehörten, die
dem Hof zinsen mussten.
Der
Maastrichter Hof galt neben dem Prümer, dem
Steinfelder und dem Klosterrather Hof als ein „Principalhof“,
d.h. diese Höfe hatten das Vorrecht gegen jährlich
eine Tonne Wein (126 l) eine zollfreie Weinpassage
im Bereich der Grafschaft Neuenahr. Dabei kam dem
Richter von Wadenheim die Aufgabe zu, den Wein
auszuwählen. An einem bestimmten Tag zog er mit
seinen Gehilfen auf die genannten Höfe, zapfte den
Wein oder hatte die Wahl, falls ihm das erste
angestochene Fass nicht zusagte, bis zum dritten
Fass zu probieren. Beim dritten Fass musste er
bleiben auch wenn der Wein schlechter war als der
aus dem ersten Fass. Dem Steinfelder Hof kam die
Aufgabe zu, die Mannschaft zu beköstigen. Das es bei
einer solchen Weinprobe nicht immer ganz gesittet
zuging, beweisen die vielen Klagen aus der damaligen
Zeit. Fast immer, klagte der Steinfelder Kellner,
hätten sie so viel gesoffen, dass sie anschließend -
toll und voll - in Durcheinander und Streit
gerieten. Zusätzlich mussten die Höfe, dem Winzer,
der die Tonne trug, noch je ein Paar Handschuhe
geben. Steinfeld, als reichster Hof, musste zwei
Paar Handschuhe aber auch zwei Tonnen Wein geben.
Im
Jahre 1804 wurden die Güter des Reichsstiftes St.
Servatius im Rahmen der Säkularisierung von der
französischen Regierung für 7000 Franc versteigert.
Weitere Besitzungen hatte das Reichsstift in
Wadenheim (heute Bad Neuenahr) und in Remagen.