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Der Steinfelder Hof
(von Hans-Georg Klein)
Anfänge, Gründung und Weihe der ersten Kirche bzw.
der ersten klösterlichen Niederlassung von Steinfeld (Eifel) gehen auf
das 10. Jh. zurück. So soll die erste Kirche um 920 von Graf Sibodo aus
dem Ahrgau gegründet worden sein. In den gleichen Zeitraum fällt auch
die Übertragung der Gebeine des hl. Potentinus aus Karden (Mosel) nach
Steinfeld. Der hl. Potentinus wurde Patron der Kirche. Im 11. Jh. war in
Steinfeld ein Kloster gegründet worden, das der Erbe der Stifter, Graf
Dietrich von Are, 1121 in ein Stift umwandelte. 1126, vielleicht aber
erst nach 1152, hat sich Steinfeld dem Prämonstratenserorden
angeschlossen. 1162 trat der in Köln geborene Hermann Josef in die
Klosterschule von Steinfeld ein.
1802 erlitt auch dieses Kloster das Schicksal
anderer kirchlicher Einrichtungen; es wurde säkularisiert. Alles
Inventar, Gebäude und Grundstücke kamen unter den Hammer.
Seit 1923 unterhalten Mitglieder des
Salvatorianerordens in Steinfeld ein Gymnasium mit Internat.
In Ahrweiler und Umgebung hatte das Kloster schon
früh eigene Besitzungen, die wahrscheinlich alle von den Grafen von Are
herkamen. Allerdings stammten diese Liegenschaften aus dem Besitz des
Reichsklosters Prüm, das in Ahrweiler zunächst Landesherr (bis 1246),
dann weiterhin größter Grundherr gewesen ist. Die Grafen von Are waren
die Vögte des Prümer Reichsklosters. Am Ende des alten Reiches (1794)
besaßen die Steinfelder Mönche mehr Liegenschaften in Ahrweiler als ihr
Lehnsherr, das Reichskloster Prüm.
Der Steinfelder Hof war ein Villikationshof, der
über ein eigenes Hofgericht mit einem Schultheiß verfügte. Dieses
Hofgericht tagte zunächst auf dem Hof in Geroldshofen (wüst gewordener
Weiler unterhalb des Calvarienberges). Nach der Zerstörung des Weilers
im Dreißigjährigen Krieg wurde das Hofgericht im Hof in der Wehrscheid
und danach im Weißen Turm abgehalten. Im Weißen Turm wurde 1792 das
letzte Hofgericht Ahrweilers überhaupt unter dem Schultheißen
Herrestorff abgehalten. Die Bedeutung des Steinfelder Klosterhofes wird
auch daran deutlich, dass dieser (neben dem Klosterrather) Hof als
einzigster Hof Ahrweilers dem Landesherren, dem Erzbischof von Köln, für
seine Kriegszüge einen Heerwagen zu stellen hatte.
Neben dem Schultheiß, der für die hofrechtlichen
Obliegenheiten zuständig war, gab es einen Steinfelder Kellner, einen
Steinfelder Ordensangehörigen, der seinen ständigen Wohnsitz hier in der
Stadt hatte und für die Gutsverwaltung zuständig war.
Chronik des Steinfelder Hofes zu
Ahrweiler
1136 Die Abtei Steinfeld besitzt vier
Weingärten in Geroldshoven.
1194 Graf Dietrich von Are überträgt
der Abtei Steinfeld einen Kohlgarten linker Hand neben dem Steinfelder
Hof und befreit ihn als Vogt von Ahrweiler von jeglichen Abgaben und
Dienstleistungen. Diese Befreiung sollte später Anlass für eine ganze
Reihe von juristischen Auseinandersetzungen mit der Stadt Ahrweiler
geben.
1226
Abt Makarius von Steinfeld bekundet, dass der Kölner Bürger
Gerhard für neun Mark eine an den Steinfelder Hof in Ahrweiler
angrenzende Hofstätte gekauft und der Abtei geschenkt habe unter der
Bedingung, dass er zu Lebzeiten die Hälfte der Einkünfte erhalte und
nach seinem Tod jeweils ein Jahrgedächtnis für ihn und seine Frau
Gertrud sowie ein gemeinsames Jahrgedächtnis für seine Söhne und
Töchter gehalten würde. Der Konvent erhält bei jedem der drei
Jahrgedächtnisse ein Ohm Wein. Diese Urkunde beweist eindeutig, dass es
um diese Zeit schon einen Steinfelder Hof in der Wehrscheid gegeben hat.
Abt Makarius von Steinfeld verpachtet Güter in
Ahrweiler an H., Sohn Wolframs.
1239
Abt Friedrich und der Konvent von Prüm überlassen der Abtei
Steinfeld drei Morgen Wingert zu Ahrweiler in loco, qui dicitur retro
ecclesiam und eine Hofstätte in Geroldshoven für die jährliche
Rekognitation von zwei Stiefeln und zwei Socken. Erster direkter Beleg
für eine Kirche in Ahrweiler. Hier wird zum ersten Male der
Villikationshof Steinfelds in Geroldshofen erwähnt.
„Im Namen des Herren; Amen. Friedrich, von
Gottes Gnaden Abt von Prüm und das dortige Kloster an alle heutigen und
künftigen Christgläubigen in Ewigkeit. Wir wollen bekanntmachen, dass
wir aus unserem guten Willen heraus dem geliebten in Christo der Abtei
und dem Kloster Steinfeld drei Joch Weinberge überlassen haben, gelegen
in Ahrweiler an dem Ort, der hinter der Kirche heißt: sie, die
die vorgenannte Kirche von unserem gläubigen Ritter Johann vonn Bachem
erworben hat, sind zum dauernden Besitz, und zwar unter der Auflage,
dass sie - uns ebenso wie unseren Nachfolgern - den Prümer Äbten jedes
Jahr zwei Stiefel zum Zeichen der Anerkennung von dort liefern. Wir
haben den Vorgenannten auch eine Hofstatt überlassen, das nahe bei ihrem
Hof (curia) in Geroldshoven liegt, zur Rechten derer, die das Kloster
betreten; dieses Grundstück hat das oft genannte Kloster gegenüber
unserem gläubigen Geradus von Ahrweiler gekauft unter der Auflage, dass
sie jährlich uns und unseren nachfolgenden Prümer Äbten vom selben
Grundstück zwei socci entrichten. Damit dies beiderseits
feststehend und unversehrt bleibe, haben wir diese Urkunde mit unserem
Siegel veröffentlichen lassen. Geschehen im Jahre des Heils 1239."
1241
Bruder Hermann - Prior, Meisterin Beatrix und Konvent der Schwestern
in (Nieder-)Ehe verkaufen an Abt und Konvent zu Steinfeld ein Allod von
3 Viertel Morgen Weinberg und 1 Morgen Ackerland, gelegen hinter dem
Zaun des Hofes der Kirche von Steinfeld in Ahrweiler. Als Bürgen
werden genannt: Winrich und Arnold, Söhne des Engelrad
Schöffen; Henninc, Sohn des Vogts. Als Zeugen: Der
ecclesiastus von Arwilre, Vogt Arnold; Wolber
von Gisenhoven; Sohn des Arnold; Heinrich von Gerolzhoven.
Diese Urkunde ist für die Stadt Ahrweiler von großer Bedeutung, werden
doch in ihr zum ersten Male Ahrweiler Schöffen genannt.
1260 Oktober 26
Erzbischof Konrad von Köln befreit die Abtei Steinfeld von Zoll und
Akzise in Ahrweiler, weil sie während seiner Regierungszeit wegen
seiner Kriege und vor allem wegen der Befestigung der Stadt Ahrweiler
große Ausgaben hatte (quo nostris diebus circa vestras possessiones
et bona nostrarum occasione guerrarum et maxime pretextu munisionis
opidi nostri in Arwilre graviora noscimini dispendia pertulisse).
[vor 1366]
Die Abtei Steinfeld verpfändet den Hof in der Wehrscheid zu
Ahrweiler und den Zehnten in Fritzdorf für 3200 Mark auf 16 Jahre an die
Bürger von Ahrweiler zur Bezahlung der Schulden bei den Juden in
Ahrweiler und Brohl.
1446
Auszug aus dem Verzeichnis der Zinsen, Pachten und Renten, die zum
Haus und Burg Rheinbach gehören, u.a.: Die (Stifts-)Herren von
Münstereifel aus ihrem Hof in Ahrweiler - das ist Grafschaftsrecht - 2
Semmel. =Weistum: Die beiden Landesherren der Grafschaft Neuenahr haben
in den Klosterhöfen zu Ahrweiler folgende Rechte: 1. Im Prümer Hof eine
14 Quarten fassende Richtkanne voll Wein und einen Traubenkloben. 2. Im
Maastrichter Hof eine gleiche Richtkanne. 3. Im Klosterrather Hof eine
gleiche Kanne und eine Zeune [größerer Korb] Trauben. 4. Im Steinfelder
Hof 2 Richtkannen und 2 Zeunen Trauben. Vor der Ausübung dieser
landesherrlichen Rechte darf man keinen Wein aus den Klosterhöfen im
Herbst ausführen. Es ist Recht und Gewohnheit, dass der Richter von
Wadenheim mit dem landesherrlichen Weingärtner, der die Kanne trägt, mit
je einem die Fässer anstechenden, einem die Zapfen zumachenden und
einem den Wein fortfahrenden Knecht in jene Höfe hineingeht, wo man
ihnen die Keller aufschließt, in denen die Weine der Reihe nach liegen.
Sie können nach Wahl 3 Fässer - aber nicht mehr - anstechen und daraus
den Wein probieren, welchen sie nehmen wollen. Wenn der Richter mit den
Knechten das Recht ausübt, soll man sie recht gut bewirten und ihnen aus
dem gekürten Fass so viel Wein zu trinken geben, wie sie wollen.
Mit diesem Kurwein erkauften sich die
Klosterhöfe das recht, ihre Weine zollfrei zu den Klöstern zu bringen.
1578 Februar 2
Der Abt von Steinfeld verpachtet an Laurenz Hansmann für 24 Jahre
Haus, Hof, Stall, Scheuer und Garten zu Ahrweiler.- Dahin gehören: 1.) 5
Viertel ober Hemmessen, 2.) 1 Viertel im Hemmessener Awell,
3.) ½ Morgen neben Hubert Walmerath Rentmeister der Grafschaft, 4.) 7
Morgen Busch am Stroett hinter Neuenahr. Die Eheleute sollen
ferner Früchte und Geldzinsen zu Ahrweiler, Lantershofen, im Kirchspiel
Beul und Hemmessen nach dem Register erheben und für sich allein
gebrauchen. Diese Abgaben betragen 2 Malter 1 Sester Korn, 2 Malter 1
Sester Hafer, 46 Mark 6 Schilling, 6 Hühner und ½ Gans. Die Weinzinsen,
Zehnten und die Kurmuten erhält der Abt. Im Herbst sollen sie die Pacht-
und Zehnttrauben und die Weine zu Hemmessen auf ihre Kosten ins
Abteikelterhaus (nach Ahrweiler) fahren. Ferner müssen sie auf
Abteikosten denen von Wadenheim auf dem Ahrweiler Abteihof das
herkömmliche Hofessen stellen und dem Richter und (Gerichts-)Boten von
Wadenheim 2 Paar Handschuhe geben. Zeuge der Verpachtung der Rentmeister
Hubert Walmeroth.
1661 Juni 19
Norbert Horrichem, Abt zu Steinfeld, Peter Erohen, Prior, Johann
Schnorren, Subprior, Hermann Dalbenden, Kellner, Augustin May,
circator und sämtlichen Konventualen des Klosters Steinfeld bekunden
einen Grundstückstausch mit Martin Gronendal, Gerichtsschreiber und
Steinfeldischer Schultheiß zu Ahrweiler. Das Kloster erhält von Martin
Gronendal nach vorgehabter deliberation zwei Morgen freiadliges,
schatz- und kontributionsfreies Land ufm Bultzart anforen Herrn
von Pützfeld und vorhaupt die drei Morgen des Klosters selbst.
Gronendal dagegen erhält vom Kloster zwei Morgen minus 2 Ruten und zwei
Fuß Land, also einen Morgen 1½ Viertel hinter Girnsheim langs
den gemeinen Weg, weiter 3 Pinten anforen Minckes Erben,
über dem großen Munchsfeld ein viereckiges Feld zu 2½ Pinten 2
Ruten, ein Viertel Wiese auf der Königsstraße anforen Vallenders
Erben und die Herren zu Landskron. Bedingung ist, dass Grondendal
das Kontingent des Schatzes von 3 Morgen von nun an auf sich nehmen
soll, so dass das Kloster damit nicht mehr beschwert wird. Der Rat der
Stadt wird hierüber informiert.
1661 August 13
Heinrich
Dalbenden, Steinfelder Kellner, und Theodor Rettonis, Pfarrer zu
Fritzdorf, präsentieren dem Rat der Stadt Ahrweiler das Original der
Urkunde von 1277, Februar 22, und überreichen dem Rat auch eine
beglaubigte Abschrift derselben. Sie bitten den Rat, das Kloster
Steinfeld nicht mit Abgaben zu beschweren, sondern die alten Privilegien
zu achten.
1662
November 24
Bürgermeister, Scheffen und Rat
der kurkölnischen Mithauptstadt Ahrweiler stellen der Abtei Klosterrath
das Zeugnis der Zollfreiheit für ihre hiesigen Weine aus. Die Abtei habe
seit altersher in der Stadt einen Roeder hoff genannten
Klosterhof, der zusammen mit den Höfen von Prüm, Maastricht und
Steinfeld für einen principal hoff gehalten werde. Der Herzog von
Jülich und Pfalz könne jährlich aus deren Weinwachs küren. Der Richter
von Wadenheim und die Schöffen erschienen jährlich auf den genannten
Höfen und wählten den Wein aus. Als Entgelt dafür könnten die Weine
zollfrei durch das Gebiet von Jülich geführt werden.