Der sogenannte Weiße Turm (auch Staffeler Turm oder Alter Bau genannt) ist der letzte der drei für Ahrweiler bezeugten Wohntürme. Diese turres in Ahrweiler sind offensichtlich der nördlichste Beleg für die am Mittel- und Oberrhein sowie in Trier und den oberdeutschen Städten häufig anzutreffenden Geschlechtertürme.

Nach einem den drochronologischen Gutachten ist der Baubeginn des Turmes um 1265 anzusetzen. Somit ist der Weiße Turm das älteste Gebäude Ahrweilers. Für 1277 ist der Ritter Anselmus von Staffel als Lehnsträger dieses Lehens des Reichsklosters Prüm bezeugt.

Der Turm ist ein dreigeschossiges gotisches Gebäude, ursprünglich aus unverputztem Bruchstein mit rechteckigen Fenstern, die um 1700 eingebrochen wurden. Ursprünglich waren die Fensteröffnungen spitzbogig, wie das heute noch an dem spitzbogigen Eingang zum Erdgeschoss auf der Nordseite erkennbar ist. Die italienische Barockhaube ersetzte 1663 die frühere gotische Spitze. Der Weiße Turm ist auf römischen Fundamentresten erbaut.

Als Prümer Lehen wechselte der Turm häufig seine Besitzer. U.a. war die Familie Blankart von Ahrweiler über lange Jahre im Besitz dieses Adelslehens. Von dieser erbte die Adelsfamilie Nagel das Gebäude, um dann im Erbgang an die Familie von Metternich zu kommen. Im Jahre 1666 kauften die Freiherren von Stein-Callenfels den Turm.

Am 6. November 1700 verkaufte Carl-Casimir von und zu Stein-Callenfels für sich und seine drei Brüder dem Hoch- undt Wohl Ehrwurdigen Herrn, Herrn Michael Kuell, Abten undt gemeinen Convent deß Gotteßhaus Steinfeldt, Praemonstratenser Ordens, den zu Ahrweiler, Cöllnischen Erzstiftes, gelegenen also genandten Staffelter Thurn mi allen anklebenden freyadlichen Güthern ... für 2134 2/3 Reichsthaler cöllnischer Währung.

Nach dem Stadtbrand von 1689 und dem Verlust ihres Hofes auf der Wehrscheid benötigten die Prämonstratenser das Gebäude als ihre Gutsverwaltung für ihre Ahrweiler Weingüter . Verwaltet wurden die Steinfelder Güter von einem Steinfelder Pater mit dem Titel Kellner. Der Turm war zu dieser Zeit laut einer zeitgenössischen Beschreibung in einem maroden Zustand. 1775 schrieb der damalige Kellner Hermann Josef Schefer den Turm zur Renovierung aus. Der Chorherr war übrigens ein Ahrweiler Junge. Schefer schrieb: Der Turm mit dem Hof, der Scheuer, dem Stall und dem Garten ist ein halber Morgen 1 Pint 2 Fuß groß. Dieses Turmhaus war 1702, als Herr Kellner Pütz es bezogen, so heruntergekommen, daß man von unten bis unter das Dach hat sehen können. Kein Zimmer hatte einen Fußboden, kein Fenster war verglast. Nur das Stübchen und die Küche, die mit Steinplatten ausgelegt war, hatten jeweils ein kleines Glasfenster. Scheuer und Stallung waren ganz zerfallen.

Im übrigen ließ Schefer den Turm auch auffs new bewerffen, weißen und anstreichen. So wurde der Staffeler Turm für die Ahrweiler Bevölkerung zum Weißen Turm und nicht wegen der weißen Kutte des Steinfelder Kellners, wie immer wieder behauptet wird.

Im Rahmen dieser Sanierung bauten die Prämonstratenser an der Westseite einen zweigeschossigen Anbau mit einem Mansarddach. Er beherbergte im Erdgeschoss eine dem hl. Hermann Josef von Steinfeld geweihte Kapelle. Die Kapelle wurde im Jahre 1777 von Evermodus Claessen, Abt zu Steinfeld, feierlich eingeweiht.

Im Rahmen der Säkularisation wurde die Steinfelderkellerey 1804 für 1825 Franc vom französischen Staat verkauft. Im 19. Jahrhundert diente der Turm als Schulgebäude und Stadtarchiv. In der Anlage des Weißen Turms befand  sich bis 2013 das Städtische Museum.
Anfänge, Gründung und Weihe der ersten Kirche bzw. der ersten klösterlichen Niederlassung von Steinfeld (Eifel) gehen auf das 10. Jh. zurück. So soll die erste Kirche um 920 von Graf Sibodo aus dem Ahrgau gegründet worden sein. In den gleichen Zeitraum fällt auch die Übertragung der Gebeine des hl. Potentinus aus Karden (Mosel) nach Steinfeld. Der hl. Potentinus wurde Patron der Kirche. Im 11. Jh. war in Steinfeld ein Kloster gegründet worden, das der Erbe der Stifter, Graf Dietrich von Are, 1121 in ein Stift umwandelte. 1126, vielleicht aber erst nach 1152, hat sich Steinfeld dem Prämonstratenserorden angeschlossen. 1162 trat der in Köln geborene Hermann Josef in die Klosterschule von Steinfeld ein.

1802 erlitt auch dieses Kloster das Schicksal anderer kirchlicher Einrichtungen; es wurde säkularisiert. Alles Inventar, Gebäude und Grundstücke kamen unter den Hammer.

Seit 1923 unterhalten Mitglieder des Salvatorianerordens in Steinfeld ein Gymnasium mit Internat.

In Ahrweiler und Umgebung hatte das Kloster schon früh eigene Besitzungen, die wahrscheinlich alle von den Grafen von Are herkamen. Allerdings stammten diese Liegenschaften aus dem Besitz des Reichsklosters Prüm, das in Ahrweiler zunächst Landesherr (bis 1246), dann weiterhin größter Grundherr gewesen ist. Die Grafen von Are waren die Vögte des Prümer Reichsklosters. Am Ende des alten Reiches (1794) besaßen die Steinfelder Mönche mehr Liegenschaften in Ahrweiler als ihr Lehnsherr, das Reichskloster Prüm.

Der Steinfelder Hof war ein Villikationshof, der über ein eigenes Hofgericht mit einem Schultheiß verfügte. Dieses Hofgericht tagte zunächst auf dem Hof in Geroldshofen (wüst gewordener Weiler unterhalb des Calvarienberges). Nach der Zerstörung des Weilers im Dreißigjährigen Krieg wurde das Hofgericht im Hof in der Wehrscheid und danach im Weißen Turm abgehalten. Im Weißen Turm wurde 1792 das letzte Hofgericht Ahrweilers überhaupt unter dem Schultheißen Herrestorff abgehalten. Die Bedeutung des Steinfelder Klosterhofes wird auch daran deutlich, dass dieser (neben dem Klosterrather) Hof als einzigster Hof Ahrweilers dem Landesherren, dem Erzbischof von Köln, für seine Kriegszüge einen Heerwagen zu stellen hatte.

Neben dem Schultheiß, der für die hofrechtlichen Obliegenheiten zuständig war, gab es einen Steinfelder Kellner, einen Steinfelder Ordensangehörigen, der seinen ständigen Wohnsitz hier in der Stadt hatte und für die Gutsverwaltung zuständig war.

Chronik des Steinfelder Hofes zu Ahrweiler
1136 Die Abtei Steinfeld besitzt vier Weingärten in Geroldshoven.

1194 Graf Dietrich von Are überträgt der Abtei Steinfeld einen Kohlgarten linker Hand neben dem Steinfelder Hof und befreit ihn als Vogt von Ahrweiler von jeglichen Abgaben und Dienstleistungen. Diese Befreiung sollte später Anlass für eine ganze Reihe von juristischen Auseinandersetzungen mit der Stadt Ahrweiler geben.

1226 Abt Makarius von Steinfeld bekundet, dass der Kölner Bürger Gerhard für neun Mark eine an den Steinfelder Hof in Ahrweiler angrenzende Hofstätte gekauft und der Abtei geschenkt habe unter der Bedingung, dass er zu Leb­zeiten die Hälfte der Einkünfte erhalte und nach seinem Tod jeweils ein Jahr­gedächtnis für ihn und seine Frau Gertrud sowie ein gemeinsames Jahrge­dächtnis für seine Söhne und Töchter gehalten würde. Der Konvent erhält bei jedem der drei Jahrgedächtnisse ein Ohm Wein. Diese Urkunde beweist eindeutig, dass es um diese Zeit schon einen Steinfelder Hof in der Wehrscheid gegeben hat.

Abt Makarius von Steinfeld verpachtet Güter in Ahrweiler an H., Sohn Wolframs.

1239 Abt Friedrich und der Konvent von Prüm überlassen der Abtei Steinfeld drei Morgen Wingert zu Ahrweiler in loco, qui dicitur retro ecclesiam und eine Hofstätte in Geroldshoven für die jährliche Rekognitation von zwei Stiefeln und zwei Socken. Erster direkter Beleg für eine Kirche in Ahrweiler. Hier wird zum ersten Male der Villikationshof Steinfelds in Geroldshofen erwähnt.

„Im Namen des Herren; Amen. Friedrich, von Gottes Gnaden Abt von Prüm und das dortige Kloster an alle heutigen und künftigen Christgläubigen in Ewigkeit. Wir wollen bekanntmachen, dass wir aus unserem guten Willen heraus dem geliebten in Christo der Abtei und dem Kloster Steinfeld drei Joch Weinberge überlassen haben, gelegen in Ahrweiler an dem Ort, der hinter der Kirche heißt: sie, die die vorgenannte Kirche von unserem gläubigen Ritter Johann vonn Bachem erworben hat, sind zum dauernden Besitz, und zwar unter der Auflage, dass sie - uns ebenso wie unseren Nachfolgern - den Prümer Äbten jedes Jahr zwei Stiefel zum Zeichen der Anerkennung von dort liefern. Wir haben den Vorgenannten auch eine Hofstatt überlassen, das nahe bei ihrem Hof (curia) in Geroldshoven liegt, zur Rechten derer, die das Kloster betreten; dieses Grundstück hat das oft genannte Kloster gegenüber unserem gläubigen Geradus von Ahrweiler gekauft unter der Auflage, dass sie jährlich uns und un­se­ren nachfolgenden Prümer Äbten vom selben Grundstück zwei socci entrichten. Damit dies beiderseits feststehend und unversehrt bleibe, haben wir diese Urkunde mit unserem Siegel veröffentlichen lassen. Geschehen im Jahre des Heils 1239."

1241 Bruder Hermann - Prior, Meisterin Beatrix und Konvent der Schwestern in (Nieder-)Ehe verkaufen an Abt und Konvent zu Steinfeld ein Allod von 3 Viertel Morgen Weinberg und 1 Morgen Ackerland, gelegen hinter dem Zaun des Hofes der Kirche von Steinfeld in Ahrweiler. Als Bürgen werden genannt: Winrich und Arnold, Söhne des Engelrad Schöffen; Henninc, Sohn des Vogts. Als Zeugen: Der ecclesiastus von Arwilre, Vogt Arnold; Wolber von Gisenhoven; Sohn des Arnold; Heinrich von Gerolzhoven. Diese Urkunde ist für die Stadt Ahrweiler von großer Bedeutung, werden doch in ihr zum ersten Male Ahrweiler Schöffen genannt. 

1260
Oktober 26
Erzbischof Konrad von Köln befreit die Abtei Steinfeld von Zoll und Akzise in Ahrwei­ler, weil sie während seiner Regierungszeit wegen seiner Kriege und vor al­lem wegen der Befestigung der Stadt Ahrweiler große Ausgaben hatte (quo nostris diebus circa vestras possessiones et bona nostrarum occasione guerrarum et maxime pretextu munisionis opidi nostri in Arwilre graviora no­scimini dispendia pertulisse).

[vor 1366] Die Abtei Steinfeld verpfändet den Hof in der Wehrscheid zu Ahrweiler und den Zehnten in Fritzdorf für 3200 Mark auf 16 Jahre an die Bürger von Ahrweiler zur Bezahlung der Schulden bei den Juden in Ahrweiler und Brohl.

1446 Auszug aus dem Verzeichnis der Zinsen, Pachten und Renten, die zum Haus und Burg Rheinbach gehören, u.a.: Die (Stifts-)Herren von Münstereifel aus ihrem Hof in Ahrweiler - das ist Grafschaftsrecht - 2 Semmel. =Weistum: Die beiden Landesherren der Grafschaft Neuenahr haben in den Klosterhö­fen zu Ahrweiler folgende Rechte: 1. Im Prümer Hof eine 14 Quarten fas­sende Richtkanne voll Wein und einen Traubenkloben. 2. Im Maastrichter Hof eine gleiche Richtkanne. 3. Im Klosterrather Hof eine gleiche Kanne und eine Zeune [größerer Korb] Trauben. 4. Im Steinfelder Hof 2 Richtkannen und 2 Zeunen Trauben. Vor der Ausübung dieser landesherrlichen Rechte darf man keinen Wein aus den Klosterhöfen im Herbst ausführen. Es ist Recht und Gewohn­heit, dass der Richter von Wadenheim mit dem landesherrlichen Weingärtner, der die Kanne trägt, mit je einem die Fässer anstechenden, einem die Zap­fen zuma­chenden und einem den Wein fortfahrenden Knecht in jene Höfe hineingeht, wo man ihnen die Keller aufschließt, in denen die Weine der Reihe nach lie­gen. Sie können nach Wahl 3 Fässer - aber nicht mehr - an­stechen und dar­aus den Wein probieren, welchen sie nehmen wollen. Wenn der Richter mit den Knechten das Recht ausübt, soll man sie recht gut bewirten und ihnen aus dem gekürten Fass so viel Wein zu trinken geben, wie sie wollen.

Mit diesem Kurwein erkauften sich die Klosterhöfe das recht, ihre Weine zollfrei zu den Klöstern zu bringen.

1578
Februar 2
Der Abt von Steinfeld verpachtet an Laurenz Hansmann für 24 Jahre Haus, Hof, Stall, Scheuer und Garten zu Ahrweiler.- Dahin gehören: 1.) 5 Viertel ober Hem­messen, 2.) 1 Viertel im Hemmessener Awell, 3.) ½ Morgen neben Hubert Walmerath Rentmeister der Grafschaft, 4.) 7 Morgen Busch am Stroett hinter Neuenahr. Die Eheleute sollen ferner Früchte und Geldzinsen zu Ahrweiler, Lantershofen, im Kirchspiel Beul und Hemmessen nach dem Register erhe­ben und für sich allein gebrauchen. Diese Abgaben betragen 2 Malter 1 Sester Korn, 2 Malter 1 Sester Hafer, 46 Mark 6 Schilling, 6 Hühner und ½ Gans. Die Weinzinsen, Zehnten und die Kurmuten erhält der Abt. Im Herbst sollen sie die Pacht- und Zehnttrauben und die Weine zu Hemmes­sen auf ihre Kosten ins Abteikelterhaus (nach Ahrweiler) fahren. Ferner müssen sie auf Abteikosten denen von Wadenheim auf dem Ahrweiler Abteihof das her­kömmliche Hofessen stellen und dem Richter und (Gerichts-)Boten von Wadenheim 2 Paar Handschuhe geben. Zeuge der Verpachtung der Rentmeister Hubert Walmeroth.

1661
Juni 19
Norbert Horrichem, Abt zu Steinfeld, Peter Erohen, Prior, Johann Schnor­ren, Subprior, Hermann Dalbenden, Kellner, Augustin May, circator und sämtlichen Konventualen des Klosters Steinfeld bekunden einen Grundstückstausch mit Martin Gronendal, Gerichtsschreiber und Steinfeldischer Schul­theiß zu Ahrweiler. Das Kloster erhält von Martin Gronendal nach vorgehabter deliberation zwei Morgen freiadliges, schatz- und kontributionsfreies Land ufm Bultzart anforen Herrn von Pützfeld und vorhaupt die drei Morgen des Klosters selbst. Gronendal dagegen erhält vom Kloster zwei Morgen minus 2 Ruten und zwei Fuß Land, also einen Morgen 1½ Viertel hinter Girnsheim langs den gemeinen Weg, weiter 3 Pinten anforen Minckes Er­ben, über dem großen Munchsfeld ein viereckiges Feld zu 2½ Pinten 2 Ruten, ein Viertel Wiese auf der Königsstraße anforen Vallenders Erben und die Herren zu Landskron. Bedingung ist, dass Grondendal das Kontingent des Schatzes von 3 Morgen von nun an auf sich nehmen soll, so dass das Kloster damit nicht mehr beschwert wird. Der Rat der Stadt wird hierüber informiert.

1661
August 13
Heinrich Dalbenden, Steinfelder Kellner, und Theodor Rettonis, Pfarrer zu Fritzdorf, präsentieren dem Rat der Stadt Ahrweiler das Original der Ur­kunde von 1277, Februar 22, und überreichen dem Rat auch eine beglaubigte Ab­schrift derselben. Sie bitten den Rat, das Kloster Steinfeld nicht mit Abgaben zu beschweren, sondern die alten Privilegien zu achten.

1662
November 24
Bürgermeister, Scheffen und Rat der kurkölnischen Mithauptstadt Ahrweiler stellen der Abtei Klosterrath das Zeugnis der Zollfreiheit für ihre hiesigen Weine aus. Die Abtei habe seit altersher in der Stadt einen Roeder hoff genannten Klosterhof, der zusammen mit den Höfen von Prüm, Maastricht und Steinfeld für einen principal hoff gehalten werde. Der Herzog von Jülich und Pfalz könne jährlich aus deren Weinwachs küren. Der Richter von Wadenheim und die Schöffen erschienen jährlich auf den genannten Höfen und wählten den Wein aus. Als Entgelt dafür könnten die Weine zollfrei durch das Gebiet von Jülich geführt werden.

Eins der wenig bekannten Adelsgüter auf dem Gebiet der Stadt Ahrweiler ist der Thurm bei Ahrweiler, auch Schenken-, Kauten- oder Roter Turm genannt.

Dieser Turm lag vor der Stadt im ehemaligen Dorf Gisenhofen, dort wo sich heute der Winzerverein befindet. Der Turm gehörte neben dem Weißen und dem Kolventurm zu den drei Geschlechtertürmen der Stadt Ahrweiler. Die Besonderheit des Turmes liegt in seiner Verbindung mit dem Schenkenamt des Erzstiftes Köln. Im Erzstift gab es vier hohe Erbämter: das des Erbhofmeisters, des Erbmarschalls, des Erbkämmerers und des Erbschenken. Das am Roten Turm klebende Amt des Erbschenken qualifizierte den Inhaber des Turmes zur Grafenbank des erzstiftischen Landtags.

Eine erste urkundliche Erwähnung findet der Turm im Klosterrather Zinsregister von 1140. Damals schien der Turm von Lehnsleuten des Grafen von Saffenburg bewohnt zu sein. Zu Beginn des 13. Jahrhunderts war er im Besitz der Familie Estas, einem Burgmannen-geschlecht der Grafen von Are.

Nach der Hochstadenschen Schenkung von 1246, als der größte Teil der Besitzungen der Grafen von Are an das Kölner Erzstift übergingen, ist dieser Turm unter Erzbischof Konrad von Are-Hochstaden zum Ausstattungsgut des erzbischöflichen Schenken-Amtes geworden. Damit ist der Schenkenturm auch der einzige Lehnsbesitz gewesen, über den die Kölner Erzbischöfe (infolge der Hochstadenschen Erbfolge) seit 1246 im Stadtgebiet von Ahrweiler verfügen konnten.

Nach 1768 angefertigten Grund- und Aufrisszeichnungen ist der 1811 abgebrochene Turm eine Wasserburg gewesen, „von unregelmäßiger Form mit einem großen Rundturm in der Mitte und westlich davon gelegenen zweigeschossigem Wohngebäude“.

Zum Turm gehörten Weinberge, Wiesen, Wald, Fischweiher und Mühlen nebst einem Hof zu Bengen, der Schäferei zu Beller und der Zehnt zu Ringen. Nach den neuesten Forschungsergebnissen gehörte auch ein Hof in Kessenich zum Schenkengut. Dieser durchaus stattlich befestigte Herrensitz umfasste 11 Morgen Weingärten, 120 Morgen Ackerland und 28 Morgen Busch.

Über die Inhaber des erzstiftischen Schenkenamtes finden wir zunächst nur sporadische Hinweise. Zunächst fungiert Hermann Flecke (seit 1238) als Schenk des Erzbischofs Konrad. Auf Hermann folgt 1260 sein Sohn Mathias. Bis 1329 ist ein Lambertus als Schenk genannt, ohne dass seine Familie bekannt wäre. Entscheidend ist die Feststellung, dass sich der Turm spätestens seit 1323 immer im Besitz des Inhabers des erzbischöflichen Schenkenamtes befunden hat.

Der entscheidende Einschnitt ist dann aber die Belehnung seines Nachfolgers Conzo von Fischenich. Dieser besaß auch den Fischenicher Hof in der Ahrgasse zu Ahrweiler, später Blankartshof.

Conzo von Fischenich, der auch die Burg Kreuzberg an der Ahr erbaut hat, ist nach 1343 und vor 1346 verstorben. Über seine Witwe ist das erzbischöfliche Schenkenamt mit dem Turm dann 1364 an die Herren von Kerpen (Eifel) gelangt.

Das weitere Schicksal von Schenken-Amt und Turm – beide sind von 1360-1442 bei Kerpen, von 1442-1467 bei den Grafen von Virneburg und seit diesem Jahre schließlich im Besitz der Herzöge von Arenberg verblieben.

Im Jahre 1803 verkaufte die französische Regierung den Schenkenturm für 1650 Franc an den Tabakfabrikanten Konrad Bohl, der das Gebäude 1811 abreißen ließ.
Nur die dazugehörige Mühle bestand weiter. Diese Mühle wurde später nach ihrem letzten Besitzer Schicks Mühle genannt. Sie brannte 1927 nieder.

Heute bezeugt noch das erhaltene Mühlrad gegenüber der Ehrenwallschen Klinik von dem Standort dieser ehemaligen Mühle des Schenkenturms.
 
 
Chronologie
1140 Aug.28 Eigengut des Ritters vom Turm zu Gisenrothe, das von Rudolf vom Turm geschenkte Allod am Hubach (Marienthal) wird erwähnt. (REK II 387);
1246 Schon 1246 wurde der adelige Besitzer der Wasserburg mit dem kölnischen Erbschenkenamt belehnt, also in demselben Jahre, als die Grafschaft zum Erzstift Köln kam.
1247 Theodericus Estas de Gisenhoven, Ritter. Estas ist der Nachname eines seit 1166 bezeugte Ministerialengeschlechtes des Grafen von Are. Die Besitzer des Roten Turmes hatten das Erbschenkenamt des Erzstiftes Köln inne. (MUB III 922)
1259 Okt.21 Als Zeuge genannt: Ritter Dietrich de Turri (MUB III 1502);
1277 Febr.22 Zeuge: Joannes de Turre (MRR IV 383);
1293 Sept.27 EB Sigfried von Köln hat Amtmann (officiatus) Johann vom Turm (de Turri) das Schloß Are zur Bewahrung übertragen (REK III 3398);
1342 Jan.13 Urkunde: Ritter Konrad Schenk von Ahrweiler (LHAK -Kurtrier 2,1077);
1343 tritt Conzo von Vischenich als Erbschenk des Erzstifts auf (dieser erbaute auch die Burg Kreuzberg). Conzo von Fischenich starb 1343 und seine Witwe Gude heiratete Konrad von Schöneck.
1351 Juli 13 Heiratsvertrag zwischen Johann, Sohn des Gerhard, Herr von Landskron, und Sophie, Tochter des Kunz von Fischenich. Johann bekundet u.a., daß er das Haus zum Turm (zo me Turne) zu Ahrweiler innerhalb von drei Jahren weder verkauft noch verpfändet. (Landskron 427);
1354 Febr.22 Sifart vom Turm und seine Ehefrau Eva verkaufen an den Ritter Johann von Landskron eine Rente von ihrer ganz beim Turm zu Gisenhoven gelegenen Mühle (Landskron 438);
1357 Heinrich von Vischenich und seine Ehefrau (geb.vom Turm) verkaufen ihren Anteil an der obersten Mühle, bei dem Turm zu Gysenhoven gelegen an Johann von Forst. (Guden II 198);
1358 März 31 Sophie von Fischenich, Frau zum Turm, übergibt ihr Recht und ihre Forderungen an die beim Turm gelegene oberste Mühle zu Gisenhoven, die den Eheleuten Sifart und Eva vom Turmgehört hatte, ihrem Neffen,Ritter Johann vom Vorst und dessen Frau Bela (Landskron 456);
1364 Juni 14 EB Engelbert von der Mark, belehnt Dietrich Herr zu Kerpen mit dem Schenkenamt, dem steinernen Turm bei Ahrweiler. (REK VII 141);
1370 Okt.23 Sophie vom Turm zu Ahrweiler überläßt ihrer Tochter Goitgin ihren Hof und ihr Gut zu Sechtem, der ihr wegen ihres verstorbenen Mannes Johann von Landskron, Goitgins Vater, als Wittum angewiesen war, und übergibt dieser mit Einverständnis ihres jetzigen Ehemannes Dietrich, Herr zu Kerpen, ihre Wittumsurkunde (Landskron 516);
1375 Juni 25 Pauline, die Witwe Hermanns von Vaes, erteilt ihre Zustimmung zu einer Stiftung ihrer Eltern Siegfried vom Turm und seiner Frau Eva. (UB Klosterrade 222),
1410 Mai 19 Johann von Polch u.a.bekunden:+ Dietrich von Polch, der Vater von Johann,war von denen von Ahrweiler auf dem Haus zum Turm bei Ahrweiler getötet worden. Es folgt nun eine Aussöhnung. (REK XI 2595);
1429 Johann Blankart erwirbt die Wasserburg in Gisenhoven vor dem Obertor von den Brüdern von Kerpen. Mit dem Erwerb des Roten Turmes erhielt Johann auch das Erbschenkenamt des Erzstiftes Köln für acht Jahre verpfändet. (Oidtmann Blatt A);
1439 Thomas von Kerpen wird von EB Dietrich von Moers mit dem Turm zu Ahrweiler und dem Erbschenkenamt belehnt. (EiflIa Ullustrata, S.445),
1442 Johann von Kerpen und seine Gemahlin Margarete von Thorn verkaufen den Turm vor Ahrweiler dat huyss zom thurme by Arwylre, mit dem erffschenkampt mit allem syme zubehore und dem Erbschenkenant dem Grafen Ruprecht von Virneburg (LHAK Panteleon 330);
1443 Dez.26 EB Dietrich belehnt den Graf Ruprecht von Virneburg mit dem Turm zu Ahrweiler und dem Erbschenkenamt. Dat Huyss zom Thurme by Arwylre gelegen, mit unserm ind unsess Gestychtes Erffschenkampt....(Günther IV 204);
1445 Jan.1 Robert Graf von Virneburg, Herr zu Saffenberg, wird vom Erzbischof von Köln mit allen seinen bisherigen kurkölnischen Lehen belehnt ...u.a.: Das Schenkenamt zu Ahrweiler (Günther IV 214);
1445 Okt.3 Die Brüder Ruprecht und Wilhelm, Grafen zu Virneburg, machen eine Erbteilung. Ruprecht als der Älteste erhält u.a.den Turm zu Ahrweiler mit dem Erzschenkenamt des Erzstifts Köln (Günther IV 214);
1467 Juli 7 Die jahrelangen Erbstreitigkeiten zwischen den Familien Arenberg und Virneburg werden beigelegt. Die Arenberger erhalten u.a. den Turm zu Ahrweiler (Roter Turm). (AAE 1073);
1468 Johann von der Mark,Herr zu Arenberg, Eidam des Grafen Ruprecht von Vírneburg, bezeugt, dass er alle den Turm zu Ahrweiler und das Erbschenkenamt betreffende Briefschaften erhalten habe. (Eiflia Illustrata S.446);
1473 Dez.20 „Adolph von der Mark, Sohn zu Arenberg, tut kund, dass ihn EB Ruprecht von Köln in das Erffschenkampt nemelich den Thorn by Arwylre gesetzt habe". (Eiflia Illustrata S.446);
1474 April 14 - Mai 12 „In dem selven jair wart Arwilre belacht van Buschof Ropert ind sine vrunden, ind laegen dairvur umbtrint 3 wechen, ind moisten dae mit schanden upbrechen". (Koehlhoffsche Chronik);
1479 Juni 24 Verpachtung der Mühle gegenüber dem Turm zu Gisenhoven. Da kein Bau von dieser Mühle vorhanden ist, sollen die Päch-ter das Haus bauen (Landskron 1262);
1487 Sept.12 Philipp, Graf von Virneburg, als Besitzer des Roten Turmes in Gisenhoven, und Bürgermeister und Rat der Stadt Ahrweiler, wollen sich gemeinsam dafür einsetzen, dass die Kapelle des hl.Nikolaus in Gisenhoven, die bei der Belagerung Ahrweilers 1474 vernichtet wurde, wieder aufgebaut wird. (Laurentius 7);
1500 Eberhard von der Mark-Arenberg und seine Frau Margaretha verpfänden das Erbschenkenamt und den Turm bei Ahrweiler an den Grafen Philipp von Virneburg-Saffenburg.
1510 Eberhard von der Mark-Arenberg und seine Frau Margaretha verpfänden das Erbschenkenamt und den Turm bei Ahrweiler an den Grafen Philipp von Virneburg-Saffenburg.
1512 wurde der Turm wieder eingelöst. (Neu, S.81);
1512 Graf Eberhard von der Mark-Arenberg und Margaretha von Horn verpfänden den Turm bei Ahrweiler an den Grafen Dietrich von Manderscheid. Dietrich von Manderscheid wird noch
1515 beim Tode des Kölner Erzbischofs Philipp als Turminhaber und Erbschenk genannt. (NEU, S.81);
1549 Juni 30 EB Adolf von Köln belehnt den Grafen Johann von Ligne-Arenberg mit dem Turm bei Ahrweiler. Der Erzbischof weist darauf hin, dass der Turm und das Erbschenkenamt ein rechtes Mannlehen seien (NEU, S.81);
1566 Als Kurköln bei der Verteilung einer Kontribution von Arenberg wegen des Turms und Erbschenkenamtes 3000 Gulden verlangte, wehren sich die Arenberger Beamten. 
1566 Das Arenberger Register veranschlagt die Einkünfte aus dem Erbschenkenamt und dem Turmmit 1180 Gulden. (NEU, S.80);
1581 Der Streit war noch nicht entschieden. (NEU S.82);
1583 Johann Mülner von Metternich hat die Arenberger Mühle zu „Lehen unser haus- und malmullen bey Arweyler gelegen zu unserem thorn daselbst gehorich". (NEU, S.80);
1610/11 Rechnung des Rentmeister Eberhard Schmitt für die Einnahmen und Ausgaben des Turmes vor Ahrweiler: Einnahmen: an Korn 106 Malter, Hafer 27 Malter, Hühner, Öl und an Geld 1123 Gulden. Ausgaben demgegenüber 1123 Gulden.
Aus den Rechnungsunterlagen geht außerdem hervor, dass im Turm ursprünglich eine St.Nikolaus-Kapelle war, die aber 1611 nit gerust und gewiehet, so dass der Pfarrer von Ahrweiler wöchentlich zwei Messen in der stat uff St.Niclasaltar lesen mußte, für die der Turminhaber dem Pfarrer einen Zins zahlte. (NEU, S82 f)
1669 Aufgrund der im Jahre 1669 festgesetzten Regel über die Besteuerung der Güter im Erzstift Köln hat das Haus zum Turm(Roter Turm) ein steuerfreies Gut von sechs Morgen Weinberg, anderthalb Morgen Wiesen und eine Mühle, die sechs Malter Korn einbrachte. (Weidenbach 1847);
1789 Der Arenbergische Rentmeister Schopp schreibt an den Erzbischof von Köln und bat, den Turm einreißen zu dürfen. Er beschreibt den Turm, an dem das erzstiftische Erbschenkenamt hing: ein alter cylinderförmiger thurm und steinmassa....bestehe aus uraltem mauerwerk und sein nichts mehr nütze, denn die zeitt der alten thurm und schlösser aufgehöret undt nie mehr erscheinen wirdt. (LHAK Kurköln 1123)
1802 Juni 9 Nachdem Frankreich das linke Rheinufer übernommen hatte, ordnete der Konsularbeschluß  die Einziehung sämtlicher Kirchengüter auch in den erworbenen linksrheinischen Gebieten an. Durch die Säkularisation wurde das Vermögen zum Staatseigentum erklärt.
1803 Sept.15 Versteigerung französischer Nationalgüter aus dem Kanton Ahrweiler:
Herzog von Arenberg: 1 Haus, 1 Mühle, Bering; Käufer Konrad Bohl, Kaufmann aus Koblenz;
Preis 1650 Franc. (LHAK 256/9922/1034)
1806 Auf der Tranchot-Karte ist der Turm noch als Ruine eingezeichnet.
1811 Der Tabakfabrikant Bohl lässt den Turm bei Ahrweiler, Roter Turm genannt, abreißen. An diesem Turm war ehemals das erstiftische Erbschenkenamt gebunden (NEU, S.83)
In der 1775 vom kurkölnischen Landmesser Gallibert angefertigten Landkarte von Ahrweiler befindet sich in der "ober Huth" folgende Eintragung: "Von dem gässgen nach dem alten bau an zwischen der gaass in der ober Huth und Jener nach dem alten bau" (Oberhutstraße / Steinfeldergasse) Kloster Schweinheim, 19,94 Ruthen.

Im Jahre 1238 bekundet Erzbischof Conrad von Hochstaden, dass Ritter Gottfried von Tomburg (de Toneberg) ein Cisterzienser-Frauenkloster bei Schweinheim (swynheim) im Flamersheimer Wald (bei Euskirchen) gestiftet habe. Nach einer ohne näheren Angaben mitgeteilten Urkunde heißt es, dass das Kloster bereits 1213 unter dem Namen "der nunnen van der Portzen des hymeltz" bzw. "porta coeli" (Himmelspforte) bestanden habe.

Das Kloster erlangte große Besitzungen. Viele in der Nachbarschaft begüterte Edelleute deren Töchter in das Kloster traten, gaben denen eine reiche Aussteuer mit. So überreicht Walter Colve von Ahrweiler in den Jahren 1323 und 1329 dem Konvent, in dem seine beiden Schwestern Konventualinnen sind, eine Erbrente von 2 Ohm Wein aus seinem Weingut. Im Laufe des 14.Jahrhunderts fallen dem Konvent noch zahlreiche Schenkungen zu, namentlich Weinberge an der Ahr. Von der Tochter des vorgenannten Ritters Colve von Ahrweiler erhält das Kloster 1353 Weinland zu Bachem sowie Ackerland in Hemmeshoven und Gerartzhoven. Aus dem 15.Jahrhundert sind wiederum die Herren von der Tomburg und von Saffenburg als Begünstiger des Klosters zu nennen.

Im 18.Jahrhundet begegnen Verträge über Weingärten in Bachem und Dernau. Dass über das Kloster so wenige Urkunden vorhanden sind, hat seinen Grund in der leider festgestellten Tatsache, dass nach Auflösung des Klosters die Bibliothek und die Urkunden verschleudert worden sind. Aufgrund der Säkularisation wurde das Kloster Schweinheim von der französischen Regierung aufgehoben und das Klostergebäude verkauft. Das Haus in Ahrweiler wurde am 22.09.1803 versteigert; der Kaufpreis betrug 805,- Frs. Die Versteigerung der Weinberge, Äcker, Wiesen und Buschholz in Ahrweiler erbrachte 9300,- Frs.
Der Prümer Hof ist der „Mutterhof“ fast aller Ahrweiler Kloster- und Adelshöfe. „Niemand hat in Ahrweiler ein Lehen, es sei denn, er hat es vom Abt zu Prüm“, steht in einem Weistum geschrieben. Der Abt des Reichsklosters Prüm (Eifel) war also alleiniger Grundherr in Ahrweiler. Im Prümer Urbar von 893 sind für Ahrweiler 24 Mansen, d.h. Bauernhöfe namentlich an Prümer Vasallen verlehnt. Aus diesen 24 Mansen hat sich die Stadt Ahrweiler entwickelt.

Der Prümer Hof ist der Herrenhof all der übrigen Höfe gewesen. Hier hat über Jahrhunderte das Prümer Hofgericht getagt. Der Prümer Hof war allerdings nie bewohnt. Laut Prümer Urbar musste der prümische Schultheiß, das war der Rechtsvertreter des Abtes in Ahrweiler, aber immer für den Abt und sein Gefolge eine Übernachtungsmöglichkeit vorhalten. Insgesamt gehörten zum Prümer Hof ursprünglich ca. 50 Morgen Herrenland und 300 Morgen Herrenweinberge. Die im Prümer Urbar genannten 24 Mansen wurden nach und nach an andere Klöster und an sieben Adlige verlehnt. Daneben gab es sieben sogenannte unadelige Lehen, die aber wiederum viermal geteilt (verpleisst) werden konnten, so dass es bis 1794 insgesamt 28 Prümer Lehnsleute in Ahrweiler gab, die als Schöffen Mitglieder an drei ungebotenen Hofgedingen (d.h. das Gericht tagte an 3 feststehenden Terminen) im Herrenhof  teilnahmen. Das Hofgericht war für Fragen des grundherrlich-bäuerlichen Verhältnisses und Streitigkeiten, die ausschließlich grundherrliche Angelegenheiten betrafen, zuständig. 28 Mitglieder der familia fungierten als Hofschöffen, während die übrigen Hofgenossen den Umstand bildeten. Dieser Gerichtsverband drückte der Stadt- und Gerichtsverfassung Ahrweilers wichtige Sondermerkmale auf.

Der dem Prümer Hofrecht unterworfene Gerichtsbezirk wurde alle 8-9 Jahre vom Abt durch den sogenannten Prümer Gang bestätigt. Auch neu gewählte Äbte mussten dieses Gebiet umschreiten, ähnlich wie der Königsritt die Besitznahme des Deutschen Reiches durch den König bestätigte. Der Abt oder sein Vertreter, Räte und Amtsleute sowie die Hofgeschworenen waren Zeugen dieses Vorganges. In seiner Stellung als Grundherr machte der Abt bis 1794 den Anspruch geltend, Mitherr des Schöffengerichts, alleiniger Marktherr und Pfarrherr zu sein. Ohne seine Einwilligung durften auf diesem Gebiet (vor allem rund um den Marktplatz) kein Fenster oder Tür gebrochen werden. Innerhalb der Stadt umfasste das Herrenland ca. ein Viertel der Stadtfläche.

Auf diesem Herrenland lag auch das Gefängnis. Als Mitherr des Schöffengerichts musste der Abt für dessen Unterhaltung und die Verpflegung der Gefangenen aufkommen. Für den Richtplatz, der auch auf Prümer Erde lag, hatte er Rad und Galgen bereitzuhalten.

Der Prümer Herrenhof wurde Anfang des 15. Jahrhunderts aufgelassen. Das Hofgericht tagte dann im Gymnicher Hof und auf dem Rathaus. Die wirtschaftliche Funktion übernahm die Prümer Kellnerei auf dem Marktplatz (heute Restaurant Kleinertz). Ihr stand ein Prümer Mönch als Kellner vor. Auf dem Gelände des Prümer Hofes wurde das Pfarrhaus errichtet