Adels- und Klosterhöfe
Der Blankenheimer Hof
Der Blankenheimer Hof, zwischen Schützbahn , Teich und Rausch gelegen, ist verfassungsrechtlich nach dem Prümer Hof der wichtigste Adelshof in Ahrweiler. Dieser Hof muss vor 1172 als Prümer Lehen an die Grafen von Saffenberg gekommen sein. Durch die Heirat der Saffenberger Erbtochter Agnes mit dem Grafen Heinrich von Sayn kam der Hof dann in Sayner Besitz, ehe 1248 die verwitwete Gräfin Mechthild von Sayn den Hof an Friedrich, Herrn von Blankenheim, als Heiratsgut seiner Gattin Mathilde von Castell, Nichte der Sayner Gräfin, überträgt. Nach dem Aussterben der Blankenheimer Grafen gelangte er dann an die Grafen von Manderscheid. Auf dem Blankenheimer Hof fanden jährlich drei ungebotene Hofgerichte statt. Dem Hofgericht stand der Blankenheimer Schultheiß vor. Zehn Hofgeschworene gehörten dem Hofgericht an. Verfasssungsrechtlich interessant ist die Tatsache, dass der Blankenheimer Hof einen Gerichtsbüttel für das Schöffengericht zu stellen und ein Drittel der Gerichtskosten zu tragen hatte (Prüm zwei Drittel). Auch bei der jährlich am 1. Mai erfolgenden Bürgermeisterwahl spielte der Blankenheimer Hof eine Rolle. Jedes dritte Jahr wurde der neu gewählte Bürgermeister dort dem Schultheißen als dem Vertreter des Grafen von Blankenheim vorgestellt und musste von diesem estemiert werden.
In einem Hofweistum von 1580 erfahren wir, dass zum Hof 3 Morgen Weingarten, 10 Morgen Busch, 8 Morgen Heide, 3 Viertel Wiese und 2 ½ Pint Garten gehörten. Allerdings haben sich zwei der zehn Geschworenen schlicht geweigert, ihr Lehen verzeichnen zu lassen. Nicht nur aus diesem Grunde wird das ursprüngliche Lehnsgut des Hofes größer gewesen sein. Außerdem waren noch 10 Morgen Teilweingarten an 40 Zinsleute gegen die Abgabe des dritten Traubenteils verpachtet. Ferner erhielt der Hof noch ca. 1 ½ Fuder Wein und 10 Malter Hafer als Einnahmen. Zum Hof gehörten ein Kelterhaus und eine Mühle (heute Lindenmühle).
In einem Hofweistum von 1580 erfahren wir, dass zum Hof 3 Morgen Weingarten, 10 Morgen Busch, 8 Morgen Heide, 3 Viertel Wiese und 2 ½ Pint Garten gehörten. Allerdings haben sich zwei der zehn Geschworenen schlicht geweigert, ihr Lehen verzeichnen zu lassen. Nicht nur aus diesem Grunde wird das ursprüngliche Lehnsgut des Hofes größer gewesen sein. Außerdem waren noch 10 Morgen Teilweingarten an 40 Zinsleute gegen die Abgabe des dritten Traubenteils verpachtet. Ferner erhielt der Hof noch ca. 1 ½ Fuder Wein und 10 Malter Hafer als Einnahmen. Zum Hof gehörten ein Kelterhaus und eine Mühle (heute Lindenmühle).
Der über 500 Jahre alte Hof wurde im Jahre 1752 abgerissen und durch einen Barockbau ersetzt. 1804 verkaufte der französische Staat das Anwesen an den früheren Amtmann des Grafen, Helmsoth, für 2825 Franc. Vor 1900 kaufte der am Amtsgericht beschäftigte Herr Masson das Haus von der Familie Helmsoth. Leider wurde das „Massonsche Haus“ im Januar 1945 von Bomben zerstört. In der Einfassungsmauer des Grundstücks findet sich noch ein Grenzstein der Grafen von Manderscheid-Blankenheim.