Adels- und Klosterhöfe
Der Essener Hof
Der Hof in Ahrweiler war ein Lehen des Reichsklosters Prüm. Es bestand aus Haus, Hof, Kelterhaus und zwei Morgen Weingarten. Er hatte ein eigenes Hofgericht, dem ein Schultheiß vorsaß. Zeitweise waren die Burggrafen von Rheineck die Vögte des Ahrweiler Hofes. Eine erste Nachricht erhalten wir 1332 aus dem Zinsregister des Essener Stiftshofes in Godesberg, dem das Ahrweiler Lehen zunächst zugeordnet war. Dort sind acht Essener Hofleute in Ahrweiler namentlich genannt.
Aus dem Hofweistum des Ahrweiler Hofes von 1400 erfahren wir, dass neben dem Hof, den damals Lise Kirchenmeister besaß, fünf weitere Häuser dem Essener Stift weinzinspflichtig waren. Sie lagen in der Nachbarschaft des Hofes. Ein weiteres Haus vffm Hijrtze war dem Stift geldzinspflichtig. Sechs verschiedene Weingärten waren gegen die Halbscheid [die Hälfte des Traubenertrags] ausgegeben. Ein weiterer Weingarten musste 2 Denare Jahrespacht zahlen. Um diese Zeit mussten die Weinerträge abwechselnd jährlich von den Hofleuten zum Stiftshof nach Godesberg oder nach Breisig geliefert werden.
Die Bedeutung des Essener Hofes in Ahrweiler scheint aber im 17. Jahrhundert verloren gegangen zu sein. Im Häuserverzeichnis von 1660 sind nur noch zwei Häuser dem Essener Damenstift dingpflichtig, d.h. sie unterstanden der Essener Hofgerichtsbarkeit. Es ist anzunehmen, dass der Essener Hof zu dieser Zeit schon aufgelassen war und die Ahrweiler Dingmänner entweder dem Godesberger oder dem Breisiger Hofgericht unterstanden.
Nach dem Stadtplan von 1775 ist das Areal des Essener Hofes schon in Privatbesitz, ohne dass bislang erkennbar ist, wie es zum Besitzerwechsel kam.