Adels- und Klosterhöfe
Der Klosterather Hof
Im Jahre 1104 überlassen Graf Adalbert von Saffenburg und seine Gemahlin in der Nähe ihres Schlosses Rode den Augustiner-Chorherren Land zur Gründung eines Klosters. Etwa 30 Jahre später wird im Hubachtal das Nonnenkloster Marienthal gegründet. Marienthal unterstand der Aufsicht von Klosterrath. Aus dem in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts angelegten Zinsregister des Augustiner-Chorherrenstifts ist zu ersehen, dass die Besitzungen von Klosterrath im Ahrgebiet aus Höfen, Häusern, Ackerland, Weingärten, Baumgärten und Wald bestand, wobei die Weinberge überwogen. Ende des 15. Jahrhunderts des wurde der Hof, der ursprünglich in Gisenhofen lag und eine Stiftung Saffenburger Ministerialen war, innerhalb der Mauern verlegt, und zwar in den Komplex zwischen Oberhutstraße, Houverathsgasse und Schützbahn. Mit diesem Hof waren noch 20 Morgen Weingärten, 30 Morgen Ackerland und 3 Morgen Wiesen verbunden. An diesem Hof lag auch eine Mühle. Dieser neue Hof war ein Lehen der Reichsabtei Prüm. Der Hof zu Gisenhofen besteht aber zu dieser Zeit noch weiter. Aus finanziellen Nöten verkauft Klosterrath 1292 einen Teil seiner Besitzungen in der Vogtei Ahrweiler an das Stift St. Gereon zu Köln. Zu den verkauften Gütern gehören u.a. 19 ½ Morgen Teilweinberge, die beiden Mühlen, und jährliche Wein- und Haferrenten von insgesamt 567 Mark 9 Schillinge. Als Hypothek setzt die Abtei ihren Hof zu Ahrweiler, 12 Morgen Wingert, 30 Morgen Ackerland und 3 Morgen Wiesen ein. Diese Angaben zeigen, wie reich begütert Klosterrath in Ahrweiler gewesen ist.
Im Jahre 1300 bekennt Abt Cono von Klosterrath, dass die bisherigen klösterlichen Güter zu Ahrweiler unter der Jurisdiktion des Abtes von Prüm stehen. Als Anerkennungsgebühr muss der Abt von Klosterrath dem Abt von Prüm jährlich ein Corporale [Kelchtuch] geben. In einem Zinsregister wird auch ein Schultheiß erwähnt.
Im Jahre 1300 bekennt Abt Cono von Klosterrath, dass die bisherigen klösterlichen Güter zu Ahrweiler unter der Jurisdiktion des Abtes von Prüm stehen. Als Anerkennungsgebühr muss der Abt von Klosterrath dem Abt von Prüm jährlich ein Corporale [Kelchtuch] geben. In einem Zinsregister wird auch ein Schultheiß erwähnt.
Der Rodderhof, wie er im Volksmund genannt wird, gehörte zu den vier Prinzipalhöfen in Ahrweiler. Diese hatten das Recht, gegen eine Tonne Kurwein ihre Weine zollfrei durch die Grafschaft Neuenahr transportieren zu dürfen.
Im Schöffenweistum von 1501 wird bestimmt, dass der Klosterrather Hof im Kriegsfalle den Ahrweiler Bürgern einen Heerkarren zu stellen hatte.
Im Jahre 1714 schließlich wurde das zerfallene Gebäude unter Abt Nicolaus Heyendal neu aufgebaut. Es entstand der Rodderhof mit einer Kelter, zwei Keltern, einer Ringmauer und einem Ausfahrtstor. Das zweigeschossige Hauptgebäude mit acht Achsen hat barocken Charakter. Ob der alte Hof dem Stadtbrand von 1689 zum Opfer gefallen ist, ist fraglich, denn die Liste der abgebrannten Höfe, die der damalige Stadtschreiber 1691 erstellt hat, enthält den Klosterrather Hof nicht.
1755 wurde der Rodderhof mit einigen Weingütern an Ernest Laukart auf 12 Jahre verpachtet. Im Stadtplan von 1775, den der Landmesser Galibert erstellt hatte, umfasste der Rodderhof noch 2107 m2.
Im Jahre 1803 verkaufte der französische Staat den Rodderhof für 2075 Franc an Peter Josef Schütz. Das Anwesen umfasste ein Wohnhaus, eine Scheune, Ställe und einen Garten. 1846 kaufte Peter Josef Kreuzberg den Rodderhof. Im 19. Jahrhundert ging das Anwesen in den Besitz der Stadt Ahrweiler über. Anfang des 20. Jahrhunderts wurde es unter Denkmalschutz gestellt. Im Jahre 1992 wurde der alter Klosterhof, inzwischen wieder in privater Hand, grundsaniert und als Hotel umgebaut.