Page 8 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 3
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Einführung
Die Äbte des Reichsklosters Prüm waren die dominierenden Grundherren in
der Gemarkung Ahrweiler. „Niemand hat Land in Ahrweiler, es sei denn er
hat es vom Abt von Prüm“, wird in einem Weistum gesagt. Bis zum Einmarsch
der Franzosen 1794 behaupteten die Prümer Äbte ihren Anspruch, oberste
Grund-, Markt-, Pfarrherren in Ahrweiler und Mitherren des Gerichts zu sein.
Auf dem innerstädtischen Areal des Prümer Herrenlandes lagen das von Prüm
zu unterhaltende Gefängnis, der Pfarrhof, der zugleich Asylstätte gewesen ist,
die Pfarrkirche, der Marktplatz, die Prümer Bannmühle, das Rathaus und die
Schule. Mit anderen Worten: alle „zentralörtlichen Versorgungseinrichtungen“
lagen auf Prümer Boden. Bis zum Ende des Alten Reiches gehörte Prüm das
Viertheil der Stadt. Das ging so weit, daß niemand auf diesem Gebiet ohne
Einwilligung des Abtes ein Fenster brechen oder eine sonstige bauliche Verän-
derung durchführen durfte.
Um 1200 sind die Grafen von Are-Hochstaden als Prümer Obervögte bezeugt.
Die sieben in Ahrweiler ansässigen Ministerialenfamilien haben durch ihre
wirtschaftlichen Aktivitäten bereits um 1200 zur Ausbildung einer Siedlung
mit stadtähnlichem Charakter geführt. Um diese Zeit bestanden in der villa
Ahrweiler sechs Villikationen: innerhalb der späteren Stadtbefestigung die
Höfe von Prüm und Saffenberg, südwestlich in Gisenhoven die Höfe des Ser-
vatiusstiftes Maastricht und der Abtei Klosterrath sowie im südlich der Stadt
gelegenen Geroldshoven die Höfe des Klosters Steinfeld und der Herren von
Landskron.
1228 erhielt Ahrweiler von Vogt Lothar von Hochstaden sein erstes Privileg,
dem 65 weitere folgen sollen. Lothar verfügte, daß auch Ritter, Geistliche und
Mönche auf erworbenem Haus- und Grundbesitz Zins- und Dienstleistungen
zu leisten haben.
1246 schenkte Friedrich von Are-Hochstaden die Grafschaft Are dem Erzstift
Köln. Ein Jahr später verzichtete Abt Gottfried von Prüm auf die Lehnshoheit
über Ahrweiler zugunsten des Kölner Erzbischofs. Seitdem war der Erzbischof
von Köln Landesherr in Ahrweiler, vertreten durch den Vogt. Eine Verleihung
der Stadtrechte ist nicht nachzuweisen, wohl aber bestätigte 1248 Erzbischof
Konrad von Are-Hochstaden das frühere Privileg von 1228 und stand Ahrwei-
ler die libertates zu.
Die Bestätigung der hergebrachten Freiheiten, Privilegien und guten Gewohn-
heiten wurde von allen zukünftigen Landesherrn wiederholt. Ahrweiler war
neben Neuss, Bonn und Andernach die vierte kurkölnische Mithauptstadt. Die
Mithauptstädte hatten im Landtag jeweils eine Stimme, während die anderen
Städte zusammen nur über eine Stimme verfügten.
Die Lage Ahrweilers an der Südgrenze des Kölner Erzstiftes führte bereits
Mitte des 13. Jahrhunderts zu einer starken Befestigung, die das Stadtbild auch
heute noch prägt. Ahrweiler wurde durch einen breiten und tiefen Was-
sergraben, eine ca. acht Meter hohe und 1800 m lange Mauer mit vier Vortoren,
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