Page 8 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 3
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Einführung
           Die Äbte des Reichsklosters Prüm waren die dominierenden Grundherren in
           der Gemarkung Ahrweiler. „Niemand hat Land in Ahrweiler, es sei denn er
           hat es vom Abt von Prüm“, wird in einem Weistum gesagt. Bis zum Einmarsch
           der  Franzosen  1794  behaupteten  die  Prümer  Äbte  ihren  Anspruch,  oberste
           Grund-, Markt-, Pfarrherren in Ahrweiler und Mitherren des Gerichts zu sein.
           Auf dem innerstädtischen Areal des Prümer Herrenlandes lagen das von Prüm
           zu unterhaltende Gefängnis, der Pfarrhof, der zugleich Asylstätte gewesen ist,
           die Pfarrkirche, der Marktplatz, die Prümer Bannmühle, das Rathaus und die
           Schule. Mit anderen Worten: alle „zentralörtlichen Versorgungseinrichtungen“
           lagen auf Prümer Boden. Bis zum Ende des Alten Reiches gehörte Prüm das
           Viertheil  der  Stadt.  Das  ging  so  weit,  daß  niemand  auf  diesem  Gebiet  ohne
           Einwilligung des Abtes ein Fenster brechen oder eine sonstige bauliche Verän-
           derung durchführen durfte.
           Um 1200 sind die Grafen von Are-Hochstaden als Prümer Obervögte bezeugt.
           Die  sieben  in  Ahrweiler  ansässigen  Ministerialenfamilien  haben  durch  ihre
           wirtschaftlichen  Aktivitäten  bereits  um  1200  zur  Ausbildung  einer  Siedlung
           mit  stadtähnlichem  Charakter  geführt.  Um  diese  Zeit  bestanden  in  der  villa
           Ahrweiler  sechs  Villikationen:  innerhalb  der  späteren  Stadtbefestigung  die
           Höfe von Prüm und Saffenberg, südwestlich in Gisenhoven die Höfe des Ser-
           vatiusstiftes Maastricht und der Abtei Klosterrath sowie im südlich der Stadt
           gelegenen Geroldshoven die Höfe des Klosters Steinfeld und der Herren von
           Landskron.
           1228 erhielt Ahrweiler von Vogt Lothar von  Hochstaden sein erstes Privileg,
           dem 65 weitere folgen sollen. Lothar verfügte, daß auch Ritter, Geistliche und
           Mönche auf erworbenem Haus- und Grundbesitz Zins- und Dienstleistungen
           zu leisten haben.
           1246 schenkte Friedrich von Are-Hochstaden die Grafschaft Are dem Erzstift
           Köln. Ein Jahr später verzichtete Abt Gottfried von Prüm auf die Lehnshoheit
           über Ahrweiler zugunsten des Kölner Erzbischofs. Seitdem war der Erzbischof
           von Köln Landesherr in Ahrweiler, vertreten durch den Vogt. Eine Verleihung
           der  Stadtrechte  ist  nicht  nachzuweisen,  wohl  aber  bestätigte  1248  Erzbischof
           Konrad von Are-Hochstaden das frühere Privileg von 1228 und stand Ahrwei-
           ler die libertates zu.
           Die Bestätigung der hergebrachten Freiheiten, Privilegien und guten Gewohn-
           heiten  wurde  von  allen  zukünftigen  Landesherrn  wiederholt.  Ahrweiler  war
           neben Neuss, Bonn und Andernach die vierte kurkölnische Mithauptstadt. Die
           Mithauptstädte hatten im Landtag jeweils eine Stimme, während die anderen
           Städte zusammen nur über eine Stimme verfügten.
           Die  Lage  Ahrweilers  an  der  Südgrenze  des  Kölner  Erzstiftes  führte  bereits
           Mitte des 13. Jahrhunderts zu einer starken Befestigung, die das Stadtbild auch
           heute  noch  prägt.  Ahrweiler  wurde  durch  einen  breiten  und  tiefen  Was-
           sergraben, eine ca. acht Meter hohe und 1800 m lange Mauer mit vier Vortoren,

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