Page 398 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743
Der Rat strebt zwischen den Parteien einen Vergleich an. Die Gemeinde Wal-
porzheim soll dem Schatzheber Wilhelm Gies, das Geld, mit dem dieser sich
von dem Amt abgekauft hat, zurückzahlen, bei Strafe von 3 rtlr. Peter Reiffer-
scheidt erhält einen Baum für einen Kuhtrog. 258
Die Brudermeister der Matthiasbruderschaft erhalten eine Beisteuer in Höhe
von 5 rtlr für die abgehende Prozession nach Trier. Die Gilde soll 3 rtlr und das
Hospital 2 rtlr zulegen. Der Feldschütze der Oberhut Caspar Kriechel rügt.
1740 – Samstag, den 4. Juni
Michael Ockenfels, gebürtig im Amt Sinzig, beantragt das Bürgerrecht. Ocken-
fels soll seinen Geburtsbrief vorlegen und binnen 14 Tagen sein Bürgergeld in
Höhe von 15 rtlr spec bezahlen. Vierteljährlich sollen die Schornsteine gefegt
werden. Anton Neger soll in der Adenbachhut, der Niederhut und in Bachem
fegen. Wenn Thederich Fürdenich nicht bis zum nächsten Ratstag sein Bürger-
geld bezahlt hat, muss er wegziehen. 259
Die Feldschützen rügen.
Heinrich Pollig wird ab dem 1. Juni als Nachtsbläser und Kirchenknecht einge-
setzt. Am Dienstag soll die Weidesaison für das Hornvieh beginnen. Auch die-
jenigen, die kein Erb und Gut haben, dürfen ihr Vieh mitgehen lassen. Wer von
den Feldschützen beim Krauten erwischt wird, kommt ab sofort ohne Unter-
schied ins Trillhäusgen. Denjenigen Bettler, die kein Schiltgen tragen, darf nichts
mehr gegeben werden.
1740 – Freitag, den 10. Juni 260
Jakob Pollig, Schatzheber von Walporzheim, trägt vor, dass die Gemeinde von
Walporzheim es nicht zulassen wolle, dass die dem Herrn Paffenholz genom-
menen Pfänder verkauft werden. Paffenholz ist beim Gemeingehen [Hand- u.
Spanndienst] ausgeblieben. Sämtliche Ratsmitglieder, die die Frucht visitiert
haben, erhalten eine Diät von 12 alb. Johannes Baur zahlt für die Vorhaltung
seiner Bürgerrechte die übliche Gebühr von 10 m.
1740 – Samstag, den 18. Juni
Bürgermeister Herrestorff empfiehlt, wegen der Zunahme der Diebereien eine
Verordnung zu erlassen. Ferner möge der Kurfürst einen Erlass herausgeben,
der es verbietet, fremden Bettlern Almosen zu geben. Der Rat beschließt da-
raufhin, dass diejenigen, die beim Diebstahl ertappt werden, beim ersten Mal
eine Geldstrafe zu zahlen haben, beim zweiten Mal ins Narrenhäusgen oder
Trillhäusgen gesetzt und beim dritten Mal an den Pranger gestellt werden. 261
Baumeister Johannes Wolff klagt, dass die Juden trotz aller Ermahnungen die
Kriegersgelder wegen der Einquartierung der kurkölnischen Soldaten nicht zah-
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