Page 398 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743


           Der Rat strebt zwischen den Parteien einen Vergleich an. Die Gemeinde Wal-
           porzheim soll dem Schatzheber Wilhelm Gies, das Geld, mit dem dieser sich
           von dem Amt abgekauft hat, zurückzahlen, bei Strafe von 3 rtlr. Peter Reiffer-
           scheidt erhält einen Baum für einen Kuhtrog. 258
           Die  Brudermeister  der  Matthiasbruderschaft  erhalten  eine  Beisteuer  in  Höhe
           von 5 rtlr für die abgehende Prozession nach Trier. Die Gilde soll 3 rtlr und das
           Hospital 2 rtlr zulegen. Der Feldschütze der Oberhut Caspar Kriechel rügt.

                1740 – Samstag, den 4. Juni
           Michael Ockenfels, gebürtig im Amt Sinzig, beantragt das Bürgerrecht. Ocken-
           fels soll seinen Geburtsbrief vorlegen und binnen 14 Tagen sein Bürgergeld in
           Höhe von 15 rtlr spec bezahlen. Vierteljährlich sollen die Schornsteine gefegt
           werden. Anton Neger soll in der Adenbachhut, der Niederhut und in Bachem
           fegen. Wenn Thederich Fürdenich nicht bis zum nächsten Ratstag sein Bürger-
           geld bezahlt hat, muss er wegziehen. 259
           Die Feldschützen rügen.
           Heinrich Pollig wird ab dem 1. Juni als Nachtsbläser und Kirchenknecht einge-
           setzt. Am Dienstag soll die Weidesaison für das Hornvieh beginnen. Auch die-
           jenigen, die kein Erb und Gut haben, dürfen ihr Vieh mitgehen lassen. Wer von
           den Feldschützen beim Krauten erwischt wird, kommt ab sofort ohne Unter-
           schied ins Trillhäusgen. Denjenigen Bettler, die kein Schiltgen tragen, darf nichts
           mehr gegeben werden.

                1740 – Freitag, den 10. Juni  260
           Jakob Pollig, Schatzheber von Walporzheim, trägt vor, dass die Gemeinde von
           Walporzheim es nicht zulassen wolle, dass die dem Herrn Paffenholz genom-
           menen  Pfänder  verkauft  werden.  Paffenholz  ist  beim  Gemeingehen  [Hand-  u.
           Spanndienst]  ausgeblieben.  Sämtliche  Ratsmitglieder,  die  die  Frucht  visitiert
           haben, erhalten eine Diät von 12 alb. Johannes Baur zahlt für die Vorhaltung
           seiner Bürgerrechte die übliche Gebühr von 10 m.

                1740 – Samstag, den 18. Juni
           Bürgermeister Herrestorff empfiehlt, wegen der Zunahme der Diebereien eine
           Verordnung zu erlassen. Ferner möge der Kurfürst einen Erlass herausgeben,
           der es verbietet, fremden  Bettlern Almosen zu geben. Der  Rat  beschließt da-
           raufhin, dass diejenigen, die beim Diebstahl ertappt werden, beim ersten Mal
           eine  Geldstrafe  zu  zahlen  haben,  beim  zweiten  Mal  ins  Narrenhäusgen  oder
           Trillhäusgen gesetzt und beim dritten Mal an den Pranger gestellt werden. 261
           Baumeister Johannes Wolff klagt, dass die Juden trotz aller Ermahnungen die
           Kriegersgelder wegen der Einquartierung der kurkölnischen Soldaten nicht zah-


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