Page 393 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743
den verstorbenen Stadtschreiber Herrestorff oder an die jeweiligen Baumeister
gezahlt zu haben.
1740 – Samstag, den 2. August
Die Zunftmeister der Hammerzunft Hans Adam Schefer und Hubert Schiefer
legen dem Rat die vom Kurfürsten bestätigte Zunftordnung vor. Eine beglau-
bigte Abschrift bleibt bei der Stadt. Die Abrechnung der Weinakzise nimmt ih-
ren Fortgang. Der Rat genehmigt Johannes Reuter, dem Schwiegersohn von
Christian Engels, in dem Garten auf der Schützbahn ebenfalls ein Haus zu bau-
en. Den Garten hat Engels 1732 für 20 rtlr erworben. 243
Reuter muss den ganzen Platz mit drei Steinen nach drei Seiten absteinen und
langs das Backhaus eine Kall legen. Die Abrechnung der Weinakzise nimmt ih-
ren Fortgang. Der Armen=Obsichter Panthel Bröhl bekommt wegen gehabter
Mühwaltung mit den Armen eine Gehaltszulage von 2 tlr. Susanna Creuzberg
erhält zur Aufziehung des unmündigen Kindes ihrer verstorbenen Tochter von
der Gilde monatlich 1 tlr für Milch, Mehl und Sonstiges.
1740 – Samstag, den 9. April 244
Auf bittliches Anstehen der beiden Nachtsbläser Wenzel Schefer und Andreas
Westenberg erhalten beide je 1 s Korn von der Gilde. Niklas Knieps jun. sagt
aus, dass er einmal für sein Kirchenfeld im Jülichschen etwas bezahlt habe.
Stadtschreiber Sartorius und Bürgermeister Becker werden unter Zulage einer
Diät zum jülichschen Rentmeister geschickt, um zu erfahren, wie es sich mit
dem Stück Land von Michael Alden verhält. Das liegt im Jülichschen, und Al-
den sollte dafür widerrechtlich Steuern bezahlen. Da er sich weigerte, sei das
Land angeblich versteigert worden. Ferdinand Stahl hat einen halben Tag Holz
und einen Tag Reiser für die Stadt gefahren. Er erhält 1 ½ tlr. Auf Antrag von
Hubert Kriechel als Fleischakziseeinnehmer werden Anton Rennenberg und
Stefan Schumacher verurteilt, sich mit Kriechel gütlich zu einigen oder ihm
von dem bisher geschlachteten und dem künftig zu schlachtenden Vieh die fäl-
lige Fleischakzise zu zahlen. Wenn die beiden sich widersetzlich zeigen, wer-
den sie gepfändet. 245
1740 – Montag, den 25. April
Im Rat wird ein Schreiben aus der Residenzstadt Bonn vorgelesen. In diesem
Schreiben mahnt der Kurfürst, ihm seine geforderten Akzisen wie die Stadt
Bonn abzuliefern. Daraufhin beauftragt der Rat die Deputierten zum nächsten
Landtag, sich bei der Abstimmung nach der Meinung der übrigen Hauptstädte
zu richten. Die Erben Michael Menzens dürfen die von der Kapelle St. Anna
gepachteten Güter noch bis kommenden Martini behalten. Gemäß der Ord-
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