Page 393 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743


           den verstorbenen Stadtschreiber Herrestorff oder an die jeweiligen Baumeister
           gezahlt zu haben.

                1740 – Samstag, den 2. August
           Die Zunftmeister der Hammerzunft Hans Adam Schefer und Hubert Schiefer
           legen dem Rat die vom Kurfürsten bestätigte Zunftordnung vor. Eine beglau-
           bigte Abschrift bleibt bei der Stadt. Die Abrechnung der Weinakzise nimmt ih-
           ren  Fortgang.  Der  Rat  genehmigt  Johannes  Reuter,  dem  Schwiegersohn  von
           Christian Engels, in dem Garten auf der Schützbahn ebenfalls ein Haus zu bau-
           en. Den Garten hat Engels 1732 für 20 rtlr erworben. 243
           Reuter muss den ganzen Platz mit drei Steinen nach drei Seiten absteinen und
           langs das Backhaus eine Kall legen. Die Abrechnung der Weinakzise nimmt ih-
           ren  Fortgang.  Der  Armen=Obsichter  Panthel  Bröhl  bekommt  wegen  gehabter
           Mühwaltung mit den Armen eine Gehaltszulage von 2 tlr. Susanna Creuzberg
           erhält zur Aufziehung des unmündigen Kindes ihrer verstorbenen Tochter von
           der Gilde monatlich 1 tlr für Milch, Mehl und Sonstiges.

                1740 – Samstag, den 9. April  244
           Auf bittliches Anstehen der beiden Nachtsbläser Wenzel Schefer und Andreas
           Westenberg erhalten beide je 1 s Korn von der Gilde. Niklas Knieps jun. sagt
           aus,  dass  er  einmal  für  sein  Kirchenfeld  im  Jülichschen  etwas  bezahlt  habe.
           Stadtschreiber Sartorius und Bürgermeister Becker werden unter Zulage einer
           Diät zum jülichschen Rentmeister geschickt, um zu erfahren, wie  es sich mit
           dem Stück Land von Michael Alden verhält. Das liegt im Jülichschen, und Al-
           den sollte dafür widerrechtlich Steuern bezahlen. Da er sich weigerte, sei das
           Land angeblich versteigert worden. Ferdinand Stahl hat einen halben Tag Holz
           und einen Tag Reiser für die Stadt gefahren. Er erhält 1 ½ tlr. Auf Antrag von
           Hubert  Kriechel  als  Fleischakziseeinnehmer  werden  Anton  Rennenberg  und
           Stefan  Schumacher  verurteilt,  sich  mit  Kriechel  gütlich  zu  einigen  oder  ihm
           von dem bisher geschlachteten und dem künftig zu schlachtenden Vieh die fäl-
           lige Fleischakzise zu zahlen. Wenn die beiden sich widersetzlich zeigen, wer-
           den sie gepfändet. 245

                1740 – Montag, den 25. April
           Im Rat wird ein Schreiben aus der Residenzstadt Bonn vorgelesen. In diesem
           Schreiben  mahnt  der  Kurfürst,  ihm  seine  geforderten  Akzisen  wie  die  Stadt
           Bonn abzuliefern. Daraufhin beauftragt der Rat die Deputierten zum nächsten
           Landtag, sich bei der Abstimmung nach der Meinung der übrigen Hauptstädte
           zu richten. Die Erben Michael Menzens dürfen die von der Kapelle St. Anna
           gepachteten  Güter  noch  bis  kommenden  Martini  behalten.  Gemäß  der  Ord-


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