Page 389 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743


           Der kleine Junge von Hans Nales Gies, der bei Johann Gies wohnt, erhält zum
           Unterhalt 4 rtlr von der Gilde und zusätzlich noch Tuch für ein Camesol. Johan-
           nes Graff, Stadtleiendecker zu Andernach, präsentiert den Leiendecker Anto-
           nius  Neger  mit  einem  Geburtsbrief  aus  Remich.  Neger  hat  in  Merzig  an  der
           Saar nach Ausweis des Lehrbriefes das Leiendeckerhandwerk zünftig gelernt.
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           Graff bittet den Rat, Neger bei Erlassung des Bürgergeldes und der sonstigen
           Lasten  als  Leiendecker  anzunehmen.  Weil  die  Stadt  noch  einen  Leiendecker
           nötig hat, nimmt die Stadt Neger an. Er braucht kein Bürgergeld zu zahlen und
           ist von den bürgerlichen Lasten wie Wachten usw. befreit. An deren Stelle soll
           er für die Befreiung 1 tlr köln. zahlen. Dagegen ist Neger verpflichtet, bei aus-
           brechendem  Brand  die  Stadttrommel  oder  die  Glocken  zu  schlagen  und  mit
           seinem Werkzeug, Leitern usw. nach Kräften bei der Brandbekämpfung behilf-
           lich zu sein. Bei vorfallenden Arbeiten muss der Leiendecker die Eingesesse-
           nen der Stadt vor den Auswärtigen bedienen. Der weiße Gildenwein, es sind 7
           Ohm 2 Viertel, wird an den Meistbietenden Baumeister Johannes Wolff für 5
           rtlr cour pro Ohm verkauft. Wegen der verliehenen Fässer soll noch etwas be-
           zahlt werden.

                1740 – Samstag, den 23. Januar
           Everhard  Fluisgen  begründet  seine  Klage  gegen  die  Schneider–  und  Leinen-
           weberzunft. 230
           Diese  habe  ihn  ohne  Ursache  als  Zunftmeister  abgesetzt.  Die  Zunftmeister
           leugnen, dass Fluisgen abgesetzt worden sei. Aber Fluisgen sei das ein- oder
           andermal  nicht  zu  den  Sitzungen  der  Zunftgenossen  erschienen.  Daraufhin
           habe die Zunft Christian Hilgers ad interim [einstweilen] an die Stelle von Flu-
           isgen gesetzt. Der Rat erlässt Werner Geller aus Mitleid die Jahreszinsen beim
           Hospital. Johannes Becker und Barthel Heckenbach als Brudermeister der An-
           toniusbruderschaft beschweren sich, dass der Stadtdiener Devernich die jährli-
           chen  Zinsen  von  20  alb  nicht  zahle.  Laurens  Devernich  sagt,  dass  sein  Sohn
           Fritz die 5 rtlr geliehen habe und die Zinsen schuldig sei.

                1740 – Samstag, den 30. Januar
           Der Rat verbietet den Zünften das übermäßige Strafen und Sauffen. Auch dür-
           fen keine privaten Gedacher [Gedenken, hier: Zusammenkünfte] gehalten wer-
           den, es sei denn, die ganze Zunft ist zusammengerufen. 231
           Ferner soll publiziert werden, dass die  Schornsteine bei Strafe  von 2 rtlr un-
           nachlässig gefegt werden und mit Licht in den Ställen und Scheunen sorgsam
           umgegangen  werden  soll.  Heister  und  Eichenbäume  dürfen  nicht  gefegt,  erst
           recht  nicht  gefällt  werden.  An  den  Stadttoren  wird  darüber  gewacht.  Das


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