Page 390 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
P. 390

1737-1743


           schädliche  Holz  wird  den  Übeltätern  dort  von  den  Stattherren  und  Förstern
           weggenommen. Die Zunftmeister der Schuhmacher Fritz Devernich, Johannes
           Probst  und  Hans  Jakob  Vallender  geben  an,  dass  Johannes  Raaf,  Johannes
           Kemmerling und Peter Heinen weder der Zunft noch der Obrigkeit gehorsam
           sein wollen. Die Zunftmeister werden an den zeitlichen Bürgermeister verwie-
           sen. Das gemachte Pflaster auf dem Weckhäusigenstand soll der Baumeister H.
           Wolff mit 2 gld in seine Rechnung nehmen. Den Rest muss Baumeister Schopp
           übernehmen.  Dem  hochedlen und wohlweißen  Rat ist untergekommen, dass
           viele angehende Meister in den Zünften den schuldigen Goldgulden nicht an
           die Stadt abgeführt haben. Einige haben auch den Ledereimer nicht entrichtet
           noch ihr Bürgerrecht erworben. 232
           Der Rat trägt sämtlichen Zünften bei Strafe von 10 rtlr auf, binnen 8 Tagen alle
           Meister, die noch nicht das Bürgerrecht besitzen, dem Rat zu Protokoll zu ge-
           ben. Everhard Fluisgen klagt, dass die Schneiderzunft ihm wegen Suibert Koch
           noch keine Satisfaktion geleistet habe. Nach dem Zeugnis des Baumeisters Ap-
           pel hat Meister Suitbert Koch Meister Everhard Fluisgen für siech erklärt und
           ihn  einen  abgesetzten  Amtsmeister  genannt.  Der  Schneider-  und  Leinenwe-
           berzunft wird aufgetragen, Koch bis zum nächsten Ratstag gebührend zu be-
           strafen.  Bürgermeister  Herrestorff  erhält  für  den  Schultheiß  von  Vettelhoven
           einen Baum für eine Brandleiter.
           Nachmittags  bekennt  Baumeister  Johannes  Knieps,  im  vergangenen  Sommer
           zu  Everhard  Fluisgen  gesagt  zu  haben,  dieser  nehme  das  Fett  und  das
           Schleichmehl[Schleifmehl], gebe aber kein Tuch heraus.  233
           Meister Christian Hilgers habe bei ihm am Fastelabend das Garn abgeholt und
           lange darauf im Sommer das Fett und Schleichmehl und im Herbst erst das Tuch
           zurückbekommen.

           Am  1.  Februar  1740  hatten  die  Deputierten  der  Schneider-  und  Leinenwe-
           berzunft  Theodor  Thibaud  und  Suibert  Koch  eine  Liste  mit  vier  Namen  der
           Meister eingebracht, die noch einen Goldgulden und einen Ledereimer schul-
           dig sind.

                1740 – Samstag, den 6. Februar
           Der Rat spricht zwei Strafen wegen Feld- und Buschfrevels aus. 234
           Der Rotgerberzunft teilt dem Rat mit, dass alle ihre Meister die schuldigen Ei-
           mer  abgeführt  hätten.  Auch  besäßen  alle  Meister  das  Bürgerrecht  mit  Aus-
           nahme von Ägidius Faßbender, der in Kasbach wohnt. Die Hammerzunft will
           wegen der zehn fehlenden Ledereimer mit den Zunftgenossen sprechen. Maria
           Großgart, die Witwe Stefan Remagens, zeigt kläglich an, dass die Kinder ihres
           verstorbenen  Mannes  als  Universalerben  die  schuldigen  Simpla  und  den


             390
   385   386   387   388   389   390   391   392   393   394   395