Page 390 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743
schädliche Holz wird den Übeltätern dort von den Stattherren und Förstern
weggenommen. Die Zunftmeister der Schuhmacher Fritz Devernich, Johannes
Probst und Hans Jakob Vallender geben an, dass Johannes Raaf, Johannes
Kemmerling und Peter Heinen weder der Zunft noch der Obrigkeit gehorsam
sein wollen. Die Zunftmeister werden an den zeitlichen Bürgermeister verwie-
sen. Das gemachte Pflaster auf dem Weckhäusigenstand soll der Baumeister H.
Wolff mit 2 gld in seine Rechnung nehmen. Den Rest muss Baumeister Schopp
übernehmen. Dem hochedlen und wohlweißen Rat ist untergekommen, dass
viele angehende Meister in den Zünften den schuldigen Goldgulden nicht an
die Stadt abgeführt haben. Einige haben auch den Ledereimer nicht entrichtet
noch ihr Bürgerrecht erworben. 232
Der Rat trägt sämtlichen Zünften bei Strafe von 10 rtlr auf, binnen 8 Tagen alle
Meister, die noch nicht das Bürgerrecht besitzen, dem Rat zu Protokoll zu ge-
ben. Everhard Fluisgen klagt, dass die Schneiderzunft ihm wegen Suibert Koch
noch keine Satisfaktion geleistet habe. Nach dem Zeugnis des Baumeisters Ap-
pel hat Meister Suitbert Koch Meister Everhard Fluisgen für siech erklärt und
ihn einen abgesetzten Amtsmeister genannt. Der Schneider- und Leinenwe-
berzunft wird aufgetragen, Koch bis zum nächsten Ratstag gebührend zu be-
strafen. Bürgermeister Herrestorff erhält für den Schultheiß von Vettelhoven
einen Baum für eine Brandleiter.
Nachmittags bekennt Baumeister Johannes Knieps, im vergangenen Sommer
zu Everhard Fluisgen gesagt zu haben, dieser nehme das Fett und das
Schleichmehl[Schleifmehl], gebe aber kein Tuch heraus. 233
Meister Christian Hilgers habe bei ihm am Fastelabend das Garn abgeholt und
lange darauf im Sommer das Fett und Schleichmehl und im Herbst erst das Tuch
zurückbekommen.
Am 1. Februar 1740 hatten die Deputierten der Schneider- und Leinenwe-
berzunft Theodor Thibaud und Suibert Koch eine Liste mit vier Namen der
Meister eingebracht, die noch einen Goldgulden und einen Ledereimer schul-
dig sind.
1740 – Samstag, den 6. Februar
Der Rat spricht zwei Strafen wegen Feld- und Buschfrevels aus. 234
Der Rotgerberzunft teilt dem Rat mit, dass alle ihre Meister die schuldigen Ei-
mer abgeführt hätten. Auch besäßen alle Meister das Bürgerrecht mit Aus-
nahme von Ägidius Faßbender, der in Kasbach wohnt. Die Hammerzunft will
wegen der zehn fehlenden Ledereimer mit den Zunftgenossen sprechen. Maria
Großgart, die Witwe Stefan Remagens, zeigt kläglich an, dass die Kinder ihres
verstorbenen Mannes als Universalerben die schuldigen Simpla und den
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