Page 385 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743


           sionen mitgetragen wird, bei offen Zech meistbietend versteigert. Da das Amt
           des Fahnenträgers immer den Zunftmeistern zustünde, wie etwa auch bei der
           Bäcker- und Fassbinderzunft, bitten sie den Rat um Hilfe. Im Übrigen verstoße
           die Versteigerung auch gegen getroffene Vereinbarungen. Anschließend sagen
           die Zunftmeister Stefan Schauth und Peter Werres aus, es sei beschlossen wor-
           den, es so wie die Bäcker und Fassbinder zu halten. 214

                1738 - Montag, den 16. November
           Zusammen mit den Achtern beschließt der Rat, dass künftig gemäß der Poli-
           zeiordnung kein außwendiger Wein mehr in die Stadt eingeführt werden darf.
           Bei Verstößen sind 5 Mark zu zahlen. Laurens Knieps erhält Bauholz für eine
           Scheuer.  Der  Andreas-Markttag  fällt  in  diesem  Jahr  auf  den  6.  Dezember.
           Stadtschreiber Sartorius soll an diesem Tag die Wolltuch-Akzise einziehen. Das
           soll dem künftigen Pächter mitgeteilt werden. 215

                1739 – Samstag, den 21. November
           Zur nächsten Sitzung sollen die Förster und Feldschützen sub poena imperialis
           [unter der Strafe 1 rtlr] vorgeladen werden. Den Schrötern wird bei Strafe von
           10 rtlr verboten, fremden Wein zu schraden. Johannes Gieltges erhält Bauholz
           für  eine  Quetschkelter.  Hubert  Schiefer  und  Hans  Adam  Schefer  zahlen  die
           Gebühren  von  20  alb  an  den  Schöffen  Fechemer.  Die  Deputierten  der  Ham-
           merzunft Stefan Schauth, Peter Mies und Peter Werres weisen eine Vollmacht
           ihrer  Mitmeister  vor.  Es  haben  unterschrieben  die  Mitmeister:  Jakob  Tilman,
           Peter Broichsittart, Peter Mies, Georg Heuser, Hans Adam Staudinger und Jo-
           hannes Simons. Sie zeigen gleichzeitig an, dass der Meister Johannes Huth das
           Fähndel tragen soll. 216
           Wenn  allerdings  der  Rang  an  die  Meister  Hubert  Schiefer  und  Hans  Adam
           Schefer kommen sollte, sollten sie ihr Recht haben. Da die wenigsten Meister
           unterschrieben haben, urteilt der Rat, dass es beim alten Recht sein Bewenden
           haben soll. Die Fahne sei an die Zunftmeister Hubert Schiefer und Hans Adam
           Schefer zurückzugeben. Baumeister Johannes Wolff hat trotz des Verbots eine
           Zulast  Wein  aus  Rech  eingeführt.  Neben  der  Strafe  muss  er  auch  den  Wein
           herausschaffen.  Der  Stadtdiener  sagt  aus,  er  habe  der  Frau  Wolffs  den  Be-
           schluss  mitgeteilt.  Peter  Mies  erhält  Bauholz  vom  Nolenbonnen  für  ein  Dach
           über sein Kelterhaus. Gerhard Goddertz beschwert sich über den zeitigen Gil-
           denmeister Schöffe Schefer. Dieser fordere von ihm Zinsen für ein Kapital von
           25 tlr. Dieses Geld habe er, Goddertz, bezahlt, als er sein Elternhaus in Bachem
           verkauft  habe.  Der  Rat  will  auch  in  den  Hospitals-  und  Kirchenrechnungen
           nachforschen. 217



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