Page 385 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743
sionen mitgetragen wird, bei offen Zech meistbietend versteigert. Da das Amt
des Fahnenträgers immer den Zunftmeistern zustünde, wie etwa auch bei der
Bäcker- und Fassbinderzunft, bitten sie den Rat um Hilfe. Im Übrigen verstoße
die Versteigerung auch gegen getroffene Vereinbarungen. Anschließend sagen
die Zunftmeister Stefan Schauth und Peter Werres aus, es sei beschlossen wor-
den, es so wie die Bäcker und Fassbinder zu halten. 214
1738 - Montag, den 16. November
Zusammen mit den Achtern beschließt der Rat, dass künftig gemäß der Poli-
zeiordnung kein außwendiger Wein mehr in die Stadt eingeführt werden darf.
Bei Verstößen sind 5 Mark zu zahlen. Laurens Knieps erhält Bauholz für eine
Scheuer. Der Andreas-Markttag fällt in diesem Jahr auf den 6. Dezember.
Stadtschreiber Sartorius soll an diesem Tag die Wolltuch-Akzise einziehen. Das
soll dem künftigen Pächter mitgeteilt werden. 215
1739 – Samstag, den 21. November
Zur nächsten Sitzung sollen die Förster und Feldschützen sub poena imperialis
[unter der Strafe 1 rtlr] vorgeladen werden. Den Schrötern wird bei Strafe von
10 rtlr verboten, fremden Wein zu schraden. Johannes Gieltges erhält Bauholz
für eine Quetschkelter. Hubert Schiefer und Hans Adam Schefer zahlen die
Gebühren von 20 alb an den Schöffen Fechemer. Die Deputierten der Ham-
merzunft Stefan Schauth, Peter Mies und Peter Werres weisen eine Vollmacht
ihrer Mitmeister vor. Es haben unterschrieben die Mitmeister: Jakob Tilman,
Peter Broichsittart, Peter Mies, Georg Heuser, Hans Adam Staudinger und Jo-
hannes Simons. Sie zeigen gleichzeitig an, dass der Meister Johannes Huth das
Fähndel tragen soll. 216
Wenn allerdings der Rang an die Meister Hubert Schiefer und Hans Adam
Schefer kommen sollte, sollten sie ihr Recht haben. Da die wenigsten Meister
unterschrieben haben, urteilt der Rat, dass es beim alten Recht sein Bewenden
haben soll. Die Fahne sei an die Zunftmeister Hubert Schiefer und Hans Adam
Schefer zurückzugeben. Baumeister Johannes Wolff hat trotz des Verbots eine
Zulast Wein aus Rech eingeführt. Neben der Strafe muss er auch den Wein
herausschaffen. Der Stadtdiener sagt aus, er habe der Frau Wolffs den Be-
schluss mitgeteilt. Peter Mies erhält Bauholz vom Nolenbonnen für ein Dach
über sein Kelterhaus. Gerhard Goddertz beschwert sich über den zeitigen Gil-
denmeister Schöffe Schefer. Dieser fordere von ihm Zinsen für ein Kapital von
25 tlr. Dieses Geld habe er, Goddertz, bezahlt, als er sein Elternhaus in Bachem
verkauft habe. Der Rat will auch in den Hospitals- und Kirchenrechnungen
nachforschen. 217
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