Page 382 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743


           sei durch Hagelschlag verdorben und 1737 auf 1738 sei sie durch Misswachs
           sehr gering ausgefallen. 202
           Mit Zustimmung des Pastors mindert der Rat die Pacht des Halbwinners um 2
           ml, so dass Rödder jetzt nur noch 6 ml jährlich liefern muss.

                1739 – Samstag, den 26. September
           Das Hornvieh soll ab dem 30. September zur Weide geführt werden. Es sollen
           dabei zwei Herden gebildet werden. Kleine private Herden sind nicht zugelas-
           sen. 203
           Dabei müssen alle Erb entlang der Wege zugemacht werden. Ebenso müssen
           alle Wege den Godenelter hinauf und entlang des Ackers mit Dornen zugemacht
           werden. Die Niederhut und die Adenbachhut, die Oberhut und die Ahrhut sol-
           len  je  eine  Herde  bilden.  Panthal  soll  die  erste  Herde  und  Michel  Bing  die
           zweite hüten. Beide Hirten erhalten auf Kosten des Hospitals ein Paar Schuhe.
           Der Rat verhängt Geldstrafen wegen Feld- und Buschfrevels. Der Baumeister
           Tilman  Kriechel  hat  gegen  das  bei  geläuteter  Glocke  verhängte  Verbot  des
           Laubmachens verstoßen. Er hat ständig in den Roddern des Gisemerbachs Laub
           gemacht. Als der Rat ihn zu 1 tlr Strafe verurteilt, erklärt er, er werde die Strafe
           nicht zahlen. Er habe das Laub in seinem eigenen Busch gemacht und wenn er
           dafür belangt werde, werde er sich höheren Orths beschweren. 204
           Der Kirchen- und der Gildenmeister tragen vor, dass die Freifrau von Schenk
           seit einigen Jahren keine Zinsen mehr für ihr geliehenes Kapital gezahlt habe.
           Allen Aufforderungen zur Zahlung habe sie sich verschlossen. Wenn die Frei-
           frau nicht bis zum nächsten Ratstag bezahlt hat, will der Rat ihre Weingärten
           mit dem Wüsch bestecken, ihre Trauben ablesen und an ein dreijtes Orth brin-
           gen lassen, bis die Kläger befriedigt sind.

                1739 – Montag, den 28. September
           Zusammen mit den Achtern verfertigt der Rat die Kötterzettel. Die Erbgenah-
           men von Wilhelm Schopp haben noch bis zum nächsten Ratstag Zeit, die rück-
           ständigen  Zahlungen  aus  der  Baumeisterei-Rechnung  Schopps  zu  bezahlen.
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                1739 – Mittwoch, den 30. September
           Nach vorausgegangener Besichtigung legt der Rat den Lesebeginn für die ro-
           ten Trauben auf Dienstag, den 13. Oktober fest. Mit der Vorlese kann am 12.
           Oktober  begonnen  werden.  In  den  Hosterten  dürfen  die  Trauben  drei  Tage
           vorher gelesen werden. Diejenigen, die die Trauben viertelweiß verkaufen wol-
           len  oder  müssen,  dürfen  den  Herrenkauff  [Vorkaufsrecht?]  nicht  verlaßen  bei
           Strafe  von  2  rtlr.  Die  bei  der  Besichtigung  der  Trauben  anwesenden  Huten-


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