Page 17 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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Einführung
Die neue Wahlordnung bestimmte den Bürgermeisterkandidaten nach der
Schöffenliste, beginnend mit dem ältesten und endend mit dem jüngsten Schöf-
fen, damit niemand betrübt oder verfurtheilt wird. Damit war eine Wahl nach
unserem Verständnis entfallen. Die „Wahl“ war lediglich eine formale Bestäti-
gung. Sie hatte nur noch deklaratorischen Charakter. Am 22. November 1737
bestimmte der Rat in Ergänzung der Wahlordnung, dass sich das Bürgermeis-
teramt und das Amt des Stadtschreibers ausschließen.
Der jeweils regierende Bürgermeister sollte die Landtage und Quartal-
Konventionen besuchen . Ein Schöffe sollte ihn begleiten. Es durfte aber nicht
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der abgestandene Bürgermeister sein. Der Sachverstand und die Erfahrung des
ehemaligen Bürgermeisters waren also offensichtlich nicht gefragt.
Der Streit um das quantum intra muros
Der Landtag setzte jährlich die Höhe der zu erhebenden Steuern fest. Grundla-
ge dieser landesherrlichen Steuer waren ab dem 16. Jahrhundert die Deskripti-
onen sämtlicher Liegenschaften. Danach wurde der Steuersimpel festgesetzt.
Aufschlussreich ist das Descriptionsbuch von 1670, wonach die Descriptionen
der Liegenschaften dem Erzstift in dem betreffenden Jahr insgesamt einbrach-
ten:
vom Domkapitel 7191 gld 13 alb 6 hll
vom Grafenstand 154 gld 10 alb 6 hll
vom Ritterstand 5084 gld 14 alb 10 /3 hll
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von den Städten 4858 gld 13 alb 3 /5 hll
von den Ämtern 20743 gld 15 alb 9 /10 hll
von den Herrlichkeiten 2593 gld 13 alb 6 hll
Wegen der Schwierigkeiten in der Veranlagung der vorhandenen Häuser und
der innerhalb der Stadtmauern gelegenen Weingärten und Plätze wurden Pau-
schalbeträge im Simpel nach vorausgegangener Abschätzung beschlossen. Der
Simpelanschlag für die 17 Städte des Erzstiftes betrug im Jahre 1670:
10 Zu den Quartal-Konventionstagen s. RUPPERT, S. 66 f. Bei den in den Ratsprotokollen erwähn-
ten Konventionstagen scheint es sich um die städtischen Konventionstage gehandelt zu haben.
Diese behandelten städtische Fragen und legten den gemeinsamen Kurs für die bevorstehenden
Landtage fest. An den zwischen den Landtagen tagenden Quartal-Konventionstagen nahm nur ein
städtischer Abgesandter teil. Es ist also nicht anzunehmen, dass dieser städtische Vertreter aus
Ahrweiler kam.
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