Page 18 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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Einführung
Andernach 245 gld alb Meckenheim 72 gld
Bonn 495 gld Neuss 315 gld
Ahrweiler 225 gld Kempen 247 gld
Linz 270 gld Zons 90 gld
Zülpich 180 gld Kaiserswerth 50 gld
Brühl 90 gld Linn 135 gld
Lechenich 90 gld Uerdingen 135 gld
Rheinbach 162 gld Rheinberg 19 gld 18 alb
Unkel 90 gld
Insbesondere in Folge der Verwüstungen durch den pfälzischen Erbfolgekrieg
bewilligten die übrigen Landstände den Städten im Jahre 1700, die Gesamt-
summe des Anschlags intra muros von 2941 gld auf 800 gld auf die Dauer von
12 Jahren abzusenken. Diese 800 gld wurden von der Städtekurie nun neu um-
gelegt. In dieser Städtekurie hatten die vier Hauptstädte (Neuss, Bonn, Ander-
nach und Ahrweiler) je eine Stimme und die anderen 13 Städte zusammen
auch eine Stimme. Aufgrund der durch die Stadtbrände im Jahre 1689 erlitte-
nen Schäden beschlossen Bonn, Andernach und Ahrweiler mit ihrer Mehrheit,
sich nicht an den 800 gld zu beteiligen. Das bedeutete für die anderen Städte
aber eine erhöhte Quote. Linz musste zum Beispiel statt 73 gld nun 169 gld
zahlen . Linz und andere Städte klagten zunächst erfolglos vor dem Kurfürs-
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ten. Auch der Umstand, dass beispielsweise die Stadt Lechenich zahlen muss-
te, obwohl sie auch verbrannt worden war, änderte an der Haltung der Haupt-
städte nichts.
Nach Ablauf der 12-Jahres-Frist weigerten sich jedoch die Hauptstädte, unge-
achtet des vom Hofrat gegen die Städte 1717 ergangenen Bescheids, ihren An-
teil am quantum intra muros zu zahlen. Es folgte eine Reihe von Prozessen vor
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dem Hofrat. Erst 1735 kam es, zur Vermeidung einer Verurteilung durch den
Hofrat, zu einem Kompromiss. Die Stadt Ahrweiler zahlte als Ausgleich an die
Stadt Linz für jedes Simplum 15 gld, die Stadt Andernach zahlte 20 gld. Aber
erst im Jahre 1774 wurde die ursprünglich auf 12 Jahre befristete Absenkung
des quantums intra muros aufgehoben. Den Städten wurde von den anderen
Ständen der Steuerrückstand in Höhe von 2 Millionen Gulden erlassen. Die
Städte verpflichteten sich im Gegenzug, fortan die Hälfte des ursprünglichen
quantums intra muros, also 1455 ½ gld, zu zahlen.
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Bürgerrechte und Bürgerpflichten
„Was ich jetzt angehört habe, was mir mit Worten beschrieben worden ist und
was in Zukunft durch den Bürgermeister, die Schöffen und den Rat oder von
11 Vgl. Tabelle in: QAW IV, S. 679.
12 WALTER, S. 207.
13 Wie FN Nr. 12. Vgl. auch MASTIAUX, S. 20 f.
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