Page 341 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743


           Der zeitige Baumeister soll ihm 119 gld auszahlen.

                1737 – Montag, den 23. Dezember
           Zusammen mit den Hutenmeistern legt der Rat die Wein- und Kornpreise fest.
           Der Rotwein soll 17 ½ tlr pro Ohm und der Weißwein 7 ½ tlr kosten. Weil das
           hiesige Kirchen-, Gilden- und Hospitalskorn aus der Grafschaft wegen des nas-
           sen Wetters ganz schlecht ist, soll es pro Malter 8 gld kosten. 21

                1738 – Samstag, den 18. Januar
           Der Feldschütze Konrad Rosellen und der Förster Hans Nales Gies zeigen an,
           dass die Mägde von Michael Dresen, Johannes Kriechel, Jakob Stefan und Hu-
           bert Appel in den Rodderen Bürden Holz gehauen haben. Sie werden vorgela-
           den. Die Magd von Michael Schültzgen muss 1 gld Strafe zahlen. Johannes Si-
           mons  erhält  8  Stämme  Bauholz  für  einen  Neubau.  Von  der  Rechnung  des
           Marktmüllers soll seine schuldigen Churen und die Strafe von 1 rtlr wegen sei-
           ner Ausbleibung an der Klause abgezogen werden. 22
           Die  Erbgenahmen  Nelles  Creuzberg  aus  Dernau  übergeben  die  Kopie  eines
           Abtretungsscheins für ein Waldstück in der Kratzenbach. Anton Gies und Kon-
           sorten werden deswegen zum nächsten Ratstag vorgeladen. Baumeister Hart-
           mann  und  Hermann  Lutsch  als  vorheriger  Brudermeister  der  Antonius  Bru-
           derschaft  klagen  gegen  Konstantin  Kriechel,  gegen  die  Witwe  von  Johannes
           Heintzen  und  Michael  Engels.  Die  Beklagten  schulden  der  Bruderschaft  ver-
           schiedene  Zinsen.  Nikolaus  Knieps  jun.  erhält  gegen  eine  Anerkennungsge-
           bühr von 2 tlr 6 Baumstümpfe zur Erbauung einer Werkstatt vor der Stadt. 23
           Laurens Krupp muss binnen eines Monats seine Werkstatt vor dem Niedertor
           wieder instand setzen, sonst wird sie abgerissen. Nächsten Donnerstag  um 1
           Uhr soll die Umlage wegen der Soldaten durchgeführt werden. Niemand darf
           die in Wehr gelegten Büsche von der alten Mauer an bis zum Kalkofen befahren
           noch dort Holz holen. Ebenso darf niemand im Wald und in den ausgegebenen
           Haustücken Rahmen hauen. Die Strafe dafür beträgt 20 alb je Rahm. Alle Bür-
           ger sollen die ungewöhnlichen Wege meiden.

                1738 – Donnerstag, den 23. Januar
           Der Rat tagt mit den Achtern. 24
           Baumeister Markenheuer hat für die Stadt Steine, Sand und Holz gefahren. Er
           verlangt dafür 48 gld 20 alb. Die Baumeister Kleefuß und Wolff sollen sich die
           Rechnung so aufteilen, das jeder Baumeister das bezahlt, was in seinem Jahr
           gefahren worden ist. Rat und Achter führen eine Umlage wegen der fünften
           Umbillettierung  der  Kompanie  Seiner  Exzellenz  des  Freiherrn  von  Lombeck




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