Page 369 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
P. 369
1737-1743
Der Rat beschließt, von dem Geld, welches durch den Verkauf von Susanna
Creuzbergs Haus erzielt worden ist, deren schuldiges Kapital in Höhe von 12
tlr 1 alb 8 hll beim Hospital abzulösen. Genauso soll es mit dem Erlös aus den
verkauften Gütern Chrysant und Helena Münsters gehalten werden. Unerach-
tet der Opposition sollen die Schornsteine durch den Leiendecker Stefan
Schauth gefegt werden. Für die Bezahlung stehen Bürgermeister und Rat beim
Leiendecker ein. Die Nachbarschaftsdiener sollen das in der Nieder- und Ahr-
hut ansagen. Dem Leutnant Hostmann wird für ein weiteres Jahr eine halbe
Carolin, das sind 3 rtlr cour 8 alb 8 hll, zugesagt. Die Erben des verstorbenen
Baumeisters Wilhelm Schopp dürfen nicht eher ihr Erbe teilen, bis sie die aus
der Baumeisterei-Rechnung resultierenden 246 gld 14 alb 5 hll Schulden begli-
chen haben. 147
Niklas Devernich übergibt eine Rechnung. Er hat an der Ahrbrücke 300 Pfähle
gemacht. Für 100 Stück sollte er 12 alb erhalten. Dazu hat er 22 Tage lang auf
seine Kost am Wehr Faschinen gemacht, pro Tag für 20 alb. Auch Gerhard
Goddertz hat 300 Pfähle gemacht. Beide Rechnungen soll der Baumeister Jo-
hannes Wolff in seine Rechnung einbringen.
Am 5. Januar 1739 hatte es bei Franz Feldmüller im Schornstein gebrannt. Der
Kamin wurde eingerissen.
1739 – Mittwoch, den 7. Januar
Nachdem sich der Leiendecker Stefan Schauth beklagt hat, dass sich einige Op-
ponenten immer noch weigern, ihren Schornstein fegen zu lassen, schickt der
Rat den jüngeren Stadtdiener Gerhard Devernich und den Leiendecker mit
zwei Feldschützen aus. Diejenigen, die sich weiterhin weigern, ihren Schorn-
stein fegen zu lassen, müssen sofort 2 rtlr Strafe zahlen. 148
Matthias Starck, gebürtig aus Bonn, bittet, ihn als Stad-Chirurgus einzustellen.
Der Rat stimmt seiner Bitte zu. Starck braucht kein Bürgergeld zu zahlen und
wird von den Wachtpflichten und den gemeinen Diensten freigestellt. Hinge-
gen muss er die Armen, außer der Medizin, unentgeltlich kurieren. Bei der
nächsten Ratssitzung soll er seinen Geburtsbrief und eine Bestätigung, dass er
keiner Leibeigenschafft unterliege, vorlegen. Michel von Daun und Johannes von
Weidenbach, Halbwinner vom alten Wegh und beides Müller, sollen wegen der
Reinhaltung des Mühlenteichs vorgeladen werden.
1739 – Freitag, den 16. Januar
Bürgermeister Becker und Stadtschreiber Sartorius berichten, sie hätten sich
auftragsgemäß um die Kurmut für das Kirchengut in Eckendorf gekümmert.
149
369