Page 369 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743


           Der  Rat  beschließt,  von  dem  Geld,  welches  durch  den  Verkauf  von  Susanna
           Creuzbergs Haus erzielt worden ist, deren schuldiges Kapital in Höhe von 12
           tlr 1 alb 8 hll beim Hospital abzulösen. Genauso soll es mit dem Erlös aus den
           verkauften Gütern Chrysant und Helena Münsters gehalten werden. Unerach-
           tet  der  Opposition  sollen  die  Schornsteine  durch  den  Leiendecker  Stefan
           Schauth gefegt werden. Für die Bezahlung stehen Bürgermeister und Rat beim
           Leiendecker ein. Die Nachbarschaftsdiener sollen das in der Nieder- und Ahr-
           hut  ansagen.  Dem Leutnant Hostmann wird für ein weiteres Jahr eine  halbe
           Carolin, das sind 3 rtlr cour 8 alb 8 hll, zugesagt. Die Erben des verstorbenen
           Baumeisters Wilhelm Schopp dürfen nicht eher ihr Erbe teilen, bis sie die aus
           der Baumeisterei-Rechnung resultierenden 246 gld 14 alb 5 hll Schulden begli-
           chen haben. 147
           Niklas Devernich übergibt eine Rechnung. Er hat an der Ahrbrücke 300 Pfähle
           gemacht. Für 100 Stück sollte er 12 alb erhalten. Dazu hat er 22 Tage lang auf
           seine  Kost  am  Wehr  Faschinen  gemacht,  pro  Tag  für  20  alb.  Auch  Gerhard
           Goddertz hat 300 Pfähle gemacht. Beide  Rechnungen soll der Baumeister Jo-
           hannes Wolff in seine Rechnung einbringen.
           Am 5. Januar 1739 hatte es bei Franz Feldmüller im Schornstein gebrannt. Der
           Kamin wurde eingerissen.

                1739 – Mittwoch, den 7. Januar
           Nachdem sich der Leiendecker Stefan Schauth beklagt hat, dass sich einige Op-
           ponenten immer noch weigern, ihren Schornstein fegen zu lassen, schickt der
           Rat  den  jüngeren  Stadtdiener  Gerhard  Devernich  und  den  Leiendecker  mit
           zwei Feldschützen aus. Diejenigen, die sich weiterhin weigern, ihren Schorn-
           stein fegen zu lassen, müssen sofort 2 rtlr Strafe zahlen. 148
           Matthias Starck, gebürtig aus Bonn, bittet, ihn als Stad-Chirurgus einzustellen.
           Der Rat stimmt seiner Bitte zu. Starck braucht kein Bürgergeld zu zahlen und
           wird von den Wachtpflichten und den gemeinen Diensten freigestellt. Hinge-
           gen  muss  er  die  Armen,  außer  der  Medizin,  unentgeltlich  kurieren.  Bei  der
           nächsten Ratssitzung soll er seinen Geburtsbrief und eine Bestätigung, dass er
           keiner Leibeigenschafft unterliege, vorlegen. Michel von Daun und Johannes von
           Weidenbach, Halbwinner vom alten Wegh und beides Müller, sollen wegen der
           Reinhaltung des Mühlenteichs vorgeladen werden.

                1739 – Freitag, den 16. Januar
           Bürgermeister  Becker  und  Stadtschreiber  Sartorius  berichten,  sie  hätten  sich
           auftragsgemäß um die Kurmut für das Kirchengut in Eckendorf gekümmert.
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