Page 374 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743
ordnung der Schreiner und Glaser liegt mit der Bestätigung des Kurfürsten
vor. Sie soll auf Übereinstimmung mit der Kopie geprüft werden. 165
1739 – Samstag, den 4. April
Pantel Bröll weigert sich, sein Amt als Bettelvogt weiter auszuüben. Daher soll
ihn der Stadtdiener nach den zwei Feiertagen aus dem Turm und aus der Stadt
verweisen. Barbara Marhöver wird ins Hospital aufgenommen. Dafür muss sie
dem Hospital 25 tlr aus ihrem Vermögen vermachen, die nach ihrem Tode fäl-
lig sind. Johannes Kemmerling, Schatzheber der Niederhut, führt 162 gld 12 alb
für die im Jahr 1738 fälligen Diepenthalischen Zinsen ab. 166
1739 – Samstag, den 8. April
Die Schatzheber müssen ihre rückständigen Schatzgelder bei Androhung der
Pfändung abführen. Der Gudenauer Halbwinner Ferdinand Stahl erhält Holz
für einen Pferdewagen. Johannes Gies zieht das Kind des verstorbenen Hans
Nales Gies auf. Er erhält eine Beihilfe von 4 rtlr, das Kind ein Paar Strümpfe.
Der Gildenmeister soll beides zahlen. Die Erbgeschworenen geben an, dass die
von Herrn Schenck am Grindt gepflanzte Hecke zu dicht an der Gemeinde ste-
he. 167
Es folgen weitere Rügen der Erbgeschworenen.
Die Rotgerber erhalten ausnahmsweise Holz für die Lohmühle aufm Grindt.
Mit den in diesem Sommer fälligen Schöffen-, Rats- und Marktgeschworenen-
essen muss umgehend begonnen werden. 168
Bürgermeister Eichas trägt vor, dass der Kanonikus Deverlich darum bittet, ei-
ne Aufstellung der von der Vikarie ausgeliehenen Kapitalien zu erstellen. Das
soll geschehen, wenn sämtliche Ratsmitglieder anwesend sind.
1739 – Dienstag, den 28. April
Die Zunftmeister der Schuhmacherzunft zeigen klaglich an, dass Christian En-
gels einen Lehrjungen entgegen der Zunftordnung nach nur 1 Jahr und 2 Mo-
naten freispricht. Dafür habe er 1 rtlr genommen. Sie bitten, dass der Rat En-
gels zur Satisfaktion an die Zunft verurteile. Einige Schatzheber zahlen ihren
Überschuss des Schatzgeldes an den Baumeister. 169
Der angeklagte Engels sagt aus, das Ausscheiden des Lehrjungen sei im bei-
derseitigen Einvernehmen geschehen. Der Junge habe die Lehre nicht mehr
fortsetzen wollen. Das Geld, nämlich 4 Kopfstücke, habe er von seinem Lehr-
jungen für zwei Paar Schuhe bekommen. Beide Parteien einigen sich, dass En-
gels der Zunft ein Viertel Wein und 20 alb gibt. Daraufhin erlässt der Rat En-
gels die Gerichtsgebühren von 20 alb. Weitere Schatzheber rechnen ihre Über-
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