Page 374 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743


           ordnung  der  Schreiner  und  Glaser  liegt  mit  der  Bestätigung  des  Kurfürsten
           vor. Sie soll auf Übereinstimmung mit der Kopie geprüft werden. 165

                1739 – Samstag, den 4. April
           Pantel Bröll weigert sich, sein Amt als Bettelvogt weiter auszuüben. Daher soll
           ihn der Stadtdiener nach den zwei Feiertagen aus dem Turm und aus der Stadt
           verweisen. Barbara Marhöver wird ins Hospital aufgenommen. Dafür muss sie
           dem Hospital 25 tlr aus ihrem Vermögen vermachen, die nach ihrem Tode fäl-
           lig sind. Johannes Kemmerling, Schatzheber der Niederhut, führt 162 gld 12 alb
           für die im Jahr 1738 fälligen Diepenthalischen Zinsen ab. 166

                1739 – Samstag, den 8. April
           Die Schatzheber müssen ihre rückständigen Schatzgelder bei Androhung der
           Pfändung abführen. Der Gudenauer Halbwinner Ferdinand Stahl erhält Holz
           für einen Pferdewagen. Johannes Gies zieht das Kind des verstorbenen Hans
           Nales Gies auf. Er erhält eine Beihilfe von 4 rtlr, das Kind ein Paar Strümpfe.
           Der Gildenmeister soll beides zahlen. Die Erbgeschworenen geben an, dass die
           von Herrn Schenck am Grindt gepflanzte Hecke zu dicht an der Gemeinde ste-
           he. 167
           Es folgen weitere Rügen der Erbgeschworenen.
           Die  Rotgerber  erhalten  ausnahmsweise  Holz  für  die  Lohmühle  aufm  Grindt.
           Mit den in diesem Sommer fälligen Schöffen-, Rats- und Marktgeschworenen-
           essen muss umgehend begonnen werden. 168
           Bürgermeister Eichas trägt vor, dass der Kanonikus Deverlich darum bittet, ei-
           ne Aufstellung der von der Vikarie ausgeliehenen Kapitalien zu erstellen. Das
           soll geschehen, wenn sämtliche Ratsmitglieder anwesend sind.

                1739 – Dienstag, den 28. April
           Die Zunftmeister der Schuhmacherzunft zeigen klaglich an, dass Christian En-
           gels einen Lehrjungen entgegen der Zunftordnung nach nur 1 Jahr und 2 Mo-
           naten freispricht. Dafür habe er 1 rtlr genommen. Sie bitten, dass der Rat En-
           gels zur Satisfaktion an die Zunft verurteile. Einige Schatzheber zahlen ihren
           Überschuss des Schatzgeldes an den Baumeister. 169
           Der angeklagte Engels sagt aus, das Ausscheiden des Lehrjungen sei im bei-
           derseitigen  Einvernehmen  geschehen.  Der  Junge  habe  die  Lehre  nicht  mehr
           fortsetzen wollen. Das Geld, nämlich 4 Kopfstücke, habe er von seinem Lehr-
           jungen für zwei Paar Schuhe bekommen. Beide Parteien einigen sich, dass En-
           gels der Zunft ein Viertel Wein und 20 alb gibt. Daraufhin erlässt der Rat En-
           gels die Gerichtsgebühren von 20 alb. Weitere Schatzheber rechnen ihre Über-




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