Page 376 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743


           lich wird ein kurfürstlicher Befehl wegen der Schuhmacher auf den Jahrmärk-
           ten in Ahrweiler vorgetragen. Der Rat will dazu einen Bericht verfassen und
           vortragen, dass es der Stadt sehr abträglich sei, fremde Schuhmacher von den
           Jahrmärkten  fernzuhalten.  Die  hiesigen  Schuhmacher  erinnern  an  den  kur-
           fürstlichen Befehl vom 14. September 1718. Dieser soll dem Bericht beigefügt
           werden. Wilbert Kardt erhält Holz für eine Wand. Der Schöffe Schefer soll der
           Schulmeisterin Maria Theresia ein Malter Korn aus dem Bestand der Gilde lie-
           fern.  Weil  aber  nicht  mehr  als  2  ½  ml  Pachtkorn  eingekommen  und  dieses
           schon ausgegeben ist, soll das Korn zum üblichen Preis berechnet werden. 175


                1739 – Samstag, den 9. Mai
           Johannes  Müller  aus  Bachem  hat  14  Tage  Zeit,  sein Bürgergeld  zu  bezahlen.
           Der Organist Odenthal beklagt sich, dass für die ihm angebotenen 14 gld kein
           Korn zu haben sei. Der Gildenmeister soll ihm an Stelle von 1 ml Korn 15 gld
           aushändigen.  Die  Brudermeister  der  Matthiasbruderschaft  bitten  wegen  der
           jährlichen Prozession nach Trier um eine Beihilfe. Der Gildenmeister Lambert
           Schefer  soll  ihnen  4  rtlr  und  der  Hospitalsmeister  Lammerich  Hörsch  2  rtlr
           aushändigen.  Baumeister  Löhr  wird  zum  Schaumeister  für  Lederwaren  und
           Schuhe an den Markttagen ernannt. Ihm sollen der Rotgerber Johannes Men-
           zen und der Schuhmacher Christian Engels beigegeben werden. 176
           Am kommenden Donnerstag soll der Bann begangen werden. Wenn mit Och-
           sen durch den Busch und durch die Frucht gefahren wird, sollen die Tiere an
           Seilen geführt werden.

                1739 – Dienstag, den 12. Mai
           Baumeister Hans Nales Knieps wird einstimmig zum neuen Erbgeschworenen
           gewählt.  Weil  sich  so  viel  Missbrauch  eingeschlichen  hat,  bestimmt  der  Rat,
           dass der neue Erbgeschworene dem ehrbaren Rat eine Collation [Imbiss] Wein
           und Brot zu geben hat. Alle sonstigen Tractamenta [Verköstigungen, Verpflich-
           tungen] sind hiermit abgeschafft. 177
           Fritz Devernich und Johannes Probst haben auf dem gestrigen Markttag dem
           Löher N. Rüßel, Bürger zu Andernach, eigenmächtig ein Stück Leder wegge-
           nommen. Sie haben weder den Bürgermeister informiert, noch auf die vom Rat
           angesetzten  Schaumeister  gewartet.  Die  beiden  Übeltäter  haben  8  Tage  Zeit,
           die Strafe von je 1 rtlr zu zahlen. Dem Meister N. Schumacher haben sie ferner
           Schuhe  weggenommen,  die  sie  umgehend  zurückerstatten  müssen.  Bei  Wie-
           derholung der Taten sollen sie zu  willküriger Straff verurteilt werden. Bei der
           Urteilsverkündung lässt sich Johannes Probst freventlich aus.



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