Page 376 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743
lich wird ein kurfürstlicher Befehl wegen der Schuhmacher auf den Jahrmärk-
ten in Ahrweiler vorgetragen. Der Rat will dazu einen Bericht verfassen und
vortragen, dass es der Stadt sehr abträglich sei, fremde Schuhmacher von den
Jahrmärkten fernzuhalten. Die hiesigen Schuhmacher erinnern an den kur-
fürstlichen Befehl vom 14. September 1718. Dieser soll dem Bericht beigefügt
werden. Wilbert Kardt erhält Holz für eine Wand. Der Schöffe Schefer soll der
Schulmeisterin Maria Theresia ein Malter Korn aus dem Bestand der Gilde lie-
fern. Weil aber nicht mehr als 2 ½ ml Pachtkorn eingekommen und dieses
schon ausgegeben ist, soll das Korn zum üblichen Preis berechnet werden. 175
1739 – Samstag, den 9. Mai
Johannes Müller aus Bachem hat 14 Tage Zeit, sein Bürgergeld zu bezahlen.
Der Organist Odenthal beklagt sich, dass für die ihm angebotenen 14 gld kein
Korn zu haben sei. Der Gildenmeister soll ihm an Stelle von 1 ml Korn 15 gld
aushändigen. Die Brudermeister der Matthiasbruderschaft bitten wegen der
jährlichen Prozession nach Trier um eine Beihilfe. Der Gildenmeister Lambert
Schefer soll ihnen 4 rtlr und der Hospitalsmeister Lammerich Hörsch 2 rtlr
aushändigen. Baumeister Löhr wird zum Schaumeister für Lederwaren und
Schuhe an den Markttagen ernannt. Ihm sollen der Rotgerber Johannes Men-
zen und der Schuhmacher Christian Engels beigegeben werden. 176
Am kommenden Donnerstag soll der Bann begangen werden. Wenn mit Och-
sen durch den Busch und durch die Frucht gefahren wird, sollen die Tiere an
Seilen geführt werden.
1739 – Dienstag, den 12. Mai
Baumeister Hans Nales Knieps wird einstimmig zum neuen Erbgeschworenen
gewählt. Weil sich so viel Missbrauch eingeschlichen hat, bestimmt der Rat,
dass der neue Erbgeschworene dem ehrbaren Rat eine Collation [Imbiss] Wein
und Brot zu geben hat. Alle sonstigen Tractamenta [Verköstigungen, Verpflich-
tungen] sind hiermit abgeschafft. 177
Fritz Devernich und Johannes Probst haben auf dem gestrigen Markttag dem
Löher N. Rüßel, Bürger zu Andernach, eigenmächtig ein Stück Leder wegge-
nommen. Sie haben weder den Bürgermeister informiert, noch auf die vom Rat
angesetzten Schaumeister gewartet. Die beiden Übeltäter haben 8 Tage Zeit,
die Strafe von je 1 rtlr zu zahlen. Dem Meister N. Schumacher haben sie ferner
Schuhe weggenommen, die sie umgehend zurückerstatten müssen. Bei Wie-
derholung der Taten sollen sie zu willküriger Straff verurteilt werden. Bei der
Urteilsverkündung lässt sich Johannes Probst freventlich aus.
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