Page 373 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743
gen Dreifaltigkeit spendet der Rat ein Almosen von 2 rtlr zum Freikauf gefan-
gener Christen. 161
Der zeitige Gildenmeister soll das Geld hergeben.
1739 – Samstag, den 2. März
Auf Bitten des Pater Concionators vom Calvarienberg erhält das Kloster zwei
Wagen Rahmen aus der Bircket. Der Vogt Kiefenheim teilt in einem Schreiben
mit, dass die Zinsen der Gilde für 1738 abgeholt werden können. Der abgestan-
dene Gildenmeister Lambert Schefer erhält eine Quittung und soll das Geld
einziehen. Der Gang soll ihm vergütet werden. Der Rat beschließt, an den Bür-
germeister Wollersheim zu Zülpich wegen des dort üblichen jülichschen Steu-
eranschlags zu schreiben. Die Schreinermeister Jakob Strasfeld und Franz
Feldmüller übergeben eine Vollmacht der übrigen Schreiner und Glaser wegen
der Trennung von der Hammerzunft. 162
Die Meister der Hammerzunft sollen beim nächsten Ratstag mit einer ebensol-
chen Vollmacht und einem Kassenauszug erscheinen. Die Schreiner zahlen für
zwei Gerichtstermine 40 alb und die Hammerzunft 20 alb Gebühren an den
Schöffen Fechemer. Christian Engels wird wegen der gehauenen Rahmen zu 39
alb Strafe verurteilt. Da Jakob Steffens seine Dienstmagd bis heute nicht befrie-
diget hat, soll der Stadtdiener ihn pfänden. Laurens Ahrweiler erhält vom
Baumeister Johannes Wolff wegen zweier Gänge nach Bonn 2 gld 12 alb. Ahr-
weiler ist zwei Tage und zwei Nächte ausgeblieben. 163
1739 – Samstag, den 14. März
Der zeitige Bürgermeister schlägt vor, an einen sicheren Statt-Patron wegen ge-
zeigter vieler Gefälligkeiten ein Fässchen Wein zu senden. Einmütig beschließt
der Rat, 1 ½ Ohm roten Grabenwein zu verehren.
1739 – Samstag, den 21. März
Konstantin Kriechel bittet um eine Wohnung im Hospital. Der Rat vertröstet
ihn auf den nächsten Ratstag nach Ostern. Der Rat beschließt, alle rückständi-
gen Baumeister-, Schatz-, Gilden- und Hospitalsrechnungen zu prüfen und das
Geld einzutreiben. 164
Der Rat schickt Bürgermeister Becker und Stadtschreiber Sartorius mit einem
Extrakt des städtischen Einnahmeverzeichnisses seines Vaters zum Kommissar
und Syndikus Gruben.
1739 – Donnerstag, den 2. April
Die Bürgermeister Herrestorff und Becker erhalten gemäß der Ordnung von
1731 die Vollmachten für den am 17. März stattfindenden Landtag. Die Zunft-
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