Page 370 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743
Sie seien am 1. Montag nach Dreikönige auf dem gewöhnlichen Geding gewe-
sen und hätten die Kurmut bezahlt. Sartorius sei dem Hofschultheißen Elven
namens Bürgermeister und Rat der Stadt Ahrweiler als empfangende Hand prä-
sentiert worden. Becker habe die fällige Gebührnis in Höhe von 9 rtlr 54 alb
bezahlt. Der Kirchenmeister Schöffe Fechemer soll diese Gebührnis erstatten
und jedem Deputierten 1 rtlr als Diät zulegen. Peter Weiß und der Schuknecht
[Gehilfe eines Schuhmachers] müssen wegen geholter Bürden je 2 Kopfstücke
Strafe zahlen. Tilman Ulrich, Knecht von Jakob Jacobs, muss 20 alb zahlen, weil
er im Wehrbusch Holz geholt hat. Die Witwe von Daniel Gies, Lambert Schefer
und Peter Winand zahlen das schuldige Kapital in Höhe von 3 tlr cour dem
Hospital zurück. Die Schulden stammten von Sibilla Engels her. 150
Der Rat verhängt mehrere Feld- und Buschstrafen. Die Witwe von Daniel Gies,
Lambert Schefer und Peter Winand zahlen der Kirche eine Kapitalschuld von
18 rtlr zurück. Auch diese Schulden stammen von Sibilla Engels. Dem gereoni-
schen Müller Thederich Hardenich wird die Pfändung angedroht, wenn er
nicht binnen eines Monats sein Bürgergeld bezahlt. Dem Marktmüller Niklas
Kraudt werden dafür 14 Tage eingeräumt. Bürgermeister Becker erhält Holz
für einen Balken und Steipgen [Stützen]. 151
1739 – Samstag, den 24. Januar
Die Schatzheber sollen am kommenden Dienstag mit ihren 6 Schatzbüchern
erscheinen, damit die Rechnungen von 1730 an abgehört werden können. Hans
Adam Schefer erhält Bauholz, weil er sein Haus aufstocken will. Peter Jacobs
erhält monatlich 1 rtlr zusätzlich, weil er durch die Einquartierung des Feldwe-
bels allzu große Kriegerslast zu tragen hat. Peter Schopp klagt gegen Johannes
Baumann. Dieser wohne zur Halbscheidt im Hause seiner, Schopps, Frau und
wolle ihm keine Stube im Erdgeschoss einräumen. Der Rat urteilt, dass der
Mieter Baumann dem Schopp die kleine Stube straßenwärts räumen müsse.
Dafür muss der Vermieter dem Baumann ½ rtlr Miete nachlassen. 152
Falls die beiden sich nicht einig werden, steht es dem Vermieter frei, dem Mie-
ter die Wohnung zu kündigen. Nach einstimmigen Beschluss soll das Schüt-
zenfeld auf dem alten Weg an den Meistbietenden verkauft werden. Herr
Kommissar Gruben soll gefragt werden, ob er Interesse hat. Bürgermeister
Herrestorff und Stadtschreiber Sartorius sollen ihn deswegen fragen. Baumeis-
ter Dünwald hat bislang von diesem Feld ½ rtlr in die Schützenrechnung ein-
gebracht. Nachgehens aber erhalten die beiden Schützenmeister Adam Jacobs
und Johann Aldenhoven diesen halben Reichstaler von Herrn Bürgermeister
Gruben.
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