Page 370 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743


           Sie seien am 1. Montag nach Dreikönige auf dem gewöhnlichen Geding gewe-
           sen und hätten die Kurmut bezahlt. Sartorius sei dem Hofschultheißen Elven
           namens Bürgermeister und Rat der Stadt Ahrweiler als empfangende Hand prä-
           sentiert worden. Becker habe die fällige Gebührnis in Höhe  von 9 rtlr 54 alb
           bezahlt.  Der  Kirchenmeister  Schöffe  Fechemer  soll  diese  Gebührnis  erstatten
           und jedem Deputierten 1 rtlr als Diät zulegen. Peter Weiß und der Schuknecht
           [Gehilfe eines Schuhmachers] müssen wegen geholter Bürden je 2 Kopfstücke
           Strafe zahlen. Tilman Ulrich, Knecht von Jakob Jacobs, muss 20 alb zahlen, weil
           er im Wehrbusch Holz geholt hat. Die Witwe von Daniel Gies, Lambert Schefer
           und Peter Winand zahlen das schuldige Kapital in Höhe  von 3 tlr cour dem
           Hospital zurück. Die Schulden stammten von Sibilla Engels her. 150
           Der Rat verhängt mehrere Feld- und Buschstrafen. Die Witwe von Daniel Gies,
           Lambert Schefer und Peter Winand zahlen der Kirche eine Kapitalschuld von
           18 rtlr zurück. Auch diese Schulden stammen von Sibilla Engels. Dem gereoni-
           schen  Müller  Thederich  Hardenich  wird  die  Pfändung  angedroht,  wenn  er
           nicht binnen eines Monats sein Bürgergeld bezahlt. Dem Marktmüller Niklas
           Kraudt  werden  dafür  14  Tage  eingeräumt.  Bürgermeister  Becker  erhält  Holz
           für einen Balken und Steipgen [Stützen]. 151

                1739 – Samstag, den 24. Januar
           Die  Schatzheber  sollen  am  kommenden  Dienstag  mit  ihren  6  Schatzbüchern
           erscheinen, damit die Rechnungen von 1730 an abgehört werden können. Hans
           Adam Schefer erhält Bauholz, weil er sein Haus aufstocken will. Peter Jacobs
           erhält monatlich 1 rtlr zusätzlich, weil er durch die Einquartierung des Feldwe-
           bels allzu große Kriegerslast zu tragen hat. Peter Schopp klagt gegen Johannes
           Baumann. Dieser wohne zur Halbscheidt im Hause seiner, Schopps, Frau und
           wolle  ihm  keine  Stube  im  Erdgeschoss  einräumen.  Der  Rat  urteilt,  dass  der
           Mieter  Baumann  dem  Schopp  die  kleine  Stube  straßenwärts  räumen  müsse.
           Dafür muss der Vermieter dem Baumann ½ rtlr Miete nachlassen. 152
           Falls die beiden sich nicht einig werden, steht es dem Vermieter frei, dem Mie-
           ter die Wohnung zu kündigen. Nach einstimmigen Beschluss soll das Schüt-
           zenfeld  auf  dem  alten  Weg  an  den  Meistbietenden  verkauft  werden.  Herr
           Kommissar  Gruben  soll  gefragt  werden,  ob  er  Interesse  hat.  Bürgermeister
           Herrestorff und Stadtschreiber Sartorius sollen ihn deswegen fragen. Baumeis-
           ter Dünwald hat bislang von diesem Feld ½ rtlr in die Schützenrechnung ein-
           gebracht. Nachgehens aber erhalten die beiden Schützenmeister Adam Jacobs
           und  Johann  Aldenhoven  diesen  halben  Reichstaler  von  Herrn  Bürgermeister
           Gruben.





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