Page 353 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743


           Der Stadtdiener Laurens Devernich gibt zu Protokoll, der Notar Dünwald habe
           den von ihm, dem Stadtdiener, überbrachten Ratsbescheid vom 7. Juni zerris-
           sen und ihm vor die Füße geworfen.

                1738 – Samstag, den 5. Juli
           Der Rat verurteilt mehrere Bürgerinnen und Bürger wegen Wald- und Feldfre-
           vels zu Geldstrafen. 76
           Tonnes Ley ist gestern von den Förstern und Feldschützen erwischt worden,
           als er einen Eichenstumpf aushauen wollte. Als die Förster ihn ergreifen und
           nach Ahrweiler bringen wollten, hat er einen von ihnen ergriffen und zur Erde
           gerissen. Wegen dieser Freveltat verurteilt der Rat ihn zu einer Geldstrafe von
           2 rtlr spec und zur Übernahme der Kosten. Johannes Schefer erhält 4 Stümpger
           vom  Nolenbrunnen,  um  sie  über  den  Backofen  zu  legen.  Der  Dienstjunge  der
           Familie Wentz hat des Öfteren verbotenes Holz gehauen. Zu den Gerichtsver-
           handlungen vor dem Rat ist er ausgeblieben. Der Rat verurteilt ihn deshalb zu
           einer Strafe von 3 rtlr. In Ermangelung des Geldes soll er korporaliter [körper-
           lich] gestraft werden. Weil ihre Ochsen in der Gräfenwies gewesen sind, müssen
           Johann König und Chrysant Münsters Sohn je 1 rtlr bezahlen. 77

                1738 – Samstag, den 12. Juli
           Der Jüdt von Bachem muss wegen einer in einem Rodt gehauenen Burdt Bon-
           nengerten 1 gld Strafe zahlen. Der Notar Dünwald gesteht zwar vor dem Rat,
           den Bescheid letztens zerrissen und dem Stadtdiener vor die Füße geworfen zu
           haben, er sieht darin aber keine Missachtung von Bürgermeister und Rat. Ihm,
           dem Notar, stünde es frei, mit dem Seinigen zu tun, was er wolle. Der Rat for-
           dert den Notar auf, die Strafe von 1 rtlr umgehend zu zahlen, sonst werde er
           gepfändet. 78
           Wegen  des  Zerreißens  des  Ratsbescheids  und  dem  Rat  dadurch  zugefügten
           Unbildt, wird ein Brüchtenverhör gegen ihn angestrengt. Christian Trumpener
           erhält eine Mahnung. Nächstens muss er, ob er nun für sich selbst oder für an-
           dere braut, vorher beim Baumeister ein Breiffgen erwerben und für jedes Ge-
           bräu 20 alb zahlen. Tut er das nicht, wird er gepfändet.

                1738 – Samstag, den 9. August  79
           Lambert Schefer schwört seinen Eid als Gildenmeister. Johannes Schefer erhält
           einen  Baum  für  einen  Kuhtrog.  Peter  Mies  übergibt  dem  Rat  eine  Rechnung
           über 14 gld 4 alb. Er hat in Marienthal und an der Ahrbrücke gearbeitet. Bau-
           meister Johannes Wolff soll ihn bezahlen. Dieser soll dem Servas Gulich Bau-
           holz für sechs Treff anweisen. Es geht wieder eine Prozession zu Ehren der al-




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