Page 355 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743


           gerthal  gefällt  zu  haben.  Baumeister  Alden  erhält  einen  Baum  für  einen
           Kuhtrog. 84
           Johannes Berz und Thederich Steins aus Staffel bitten namens der Gemeinde,
           ihr  den  Weidt-  und  Schweidtgang  bis  an  Scheffers  Creutz  zu  erlauben.  Der  Rat
           lehnt die Bitte ab.

                1738 – Samstag, den 23. August
           Der Rat beschließt einstimmig, dass künftig auswendige Bürger, die das Bürger-
           geld noch schulden, in das Hebebuch des Baumeisters eingeschrieben werden.
           Sie sollen dann so behandelt werden, wie alle anderen Steuerschuldner. Johan-
           nes Huth gibt an, dass Johannes Gieltges den Säumbaum am Hungerthal gefällt
           habe. Er fügt hinzu, Gieltges habe sich bei ihm die Axt geliehen. 85
           Als er sie zurückbrachte, habe er gesagt, Baumeister Rüttgers Knecht habe ihm
           dabei geholfen. Baumeister Tilman Kriechel beschwert sich über einen ihm zu-
           gefügten Schaden. Als für die Pflasterung der Straßen Steine an der Leywogh
           geholt worden seien, habe man an seinem Weingarten die Mauer über ein Hauf-
           fen geworfen und die Steine weggefahren. Kriechel verlangt als Schadenersatz
           zwei Bäume für Kallen. Wenn sich nach Ortsbesichtigung der Vorwurf bestäti-
           gen sollte, kann Kriechel die beiden Bäume haben. Johannes Huth erhält einen
           Baum für einen Schacht zu seiner Quetschkelter. Am selben Tag wird dem Rat
           hinterbracht,  der  Beutelsmüller  Johannes  Halbach  habe  eine  Quetschkelter  ge-
           baut. 86
           Diejenigen, die das Backrecht zu Bachem haben, insbesondere Ignatius Nuss-
           baum  und  Hubert  Carnoth,  haben  die  am  Backhaus  übriggebliebenen  zwei
           Bäume an Baumeister M. Hoffnagel für 21 Blaffert und einen Baum an Jakob
           Michels verkauft. Das Geld soll in Arrest gelegt werden. M. Hoffnagel erhält
           einen  Stumpf  für  einen  Kuhtrog.  Georg  Heuser  ist das  Holzhauen  bei  Strafe
           von 2 rtlr  verboten  worden. Gleich darauf ist das  vor seinem Haus liegende
           Holz beschlagnahmt worden. Heuser muss  vor dem Rat erscheinen. Der Rat
           befiehlt  dem  Arburger  Müller  Matthias  Wollschläger  zum  letzten  Mal,  am
           künftigen Ratstag die Halbscheid seines Bürgergeldes zu entrichten, sonst wird
           er gepfändet.  Magistraliter  wird beschlossen, wegen der Keller und  Treffen in
           der Stadtordnung nachzusehen. 87
           Michael  Gies  erhält  gegen  die  übliche  Gebühr  ein  paar  Bäume  für  Kelter-
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           schwellen.  Niklas  Rennenberg  hat  für  Steffetschen   einen  Baum  gefällt.  Er

           114  Stäbe in der Fachwand; als Steffetzen oder Steffetschen bezeichnet man die Latten, meist aus ein-
           mal  gespaltenem  Schälholz,  die  beim  Fachwerkbau  waagerecht  (auch  senkrecht)  zwischen  die
           Ständerbalken (die Silln) eingesetzt wurden, indem sie an den Enden geschärft und mit dem einen
           Ende in Nuten eingelassen wurden, die mit dem Kimmise in den einen Ständer eingehauen waren,
           während sie mit dem anderen Ende in eine Rille eingesetzt wurden, die in der gegenüberliegenden
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