Page 360 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743


           und Hubert Schiefer sollen wegen der Irrungen bei der letzten Abrechnung auf
           die Rückkunft des Bürgermeisters Herrestorff warten. 105
           Am nächsten Ratstag haben die Förster bei Strafe von 1 tlr vor dem Rat zu er-
           scheinen.

                1738 – Montag, den 22. September
           Der Rat legt zusammen mit den Achtern den Schatz um. Die Zunftmeister der
           Rotgerberzunft  Baumeister  Hartmann,  Johannes  Menzen  und  Niklas  Knieps
           jun. geben an, sie wollten sich in aller Güte von den Schuhmachern, Weißger-
           bern und Sattlern trennen. Deshalb hätten sie die Schuhmacher und die ande-
           ren um Herausgabe einer Kopie der bisherigen Zunftordnung gebeten. 106
           Die übrigen Zunftgenossen verweigern die Herausgabe. Der Rat verurteilt die
           Schuhmacher-, Weißgerber- und Sattlerzunft den Rotgerbern binnen 4 Tagen
           die zugesagte Kopie herauszugeben. Bei Strafe von 1 rtlr verbietet der Rat den
           Schrötern das Schraden des Weines, es sei denn, dass zuvor das Radergeld dem
           jeweiligen Pächter bezahlt worden ist. 107
           Nachmittags legt eine Ratskommission mit den Achtern 7 Simpla um.

                1738 – Samstag, den 27. September
           Die  Baumeister  Alden,  Kleefuß  und  Wolff  haben  im  Wald  eine  Ortsbesichti-
           gung  durchgeführt  und  gefunden,  dass  Heinrich  Pollig  am  Engelbonnen  drei
           gezeichnete Bäume hat stehen lassen und dafür drei andere gefällt hat. Pollig
           soll vorgeladen werden. Dieselben berichten, dass Jakob Nietgens im Keller ei-
           nen Säumbaum umgehauen hat, der ein Rodd von der Gemeinde scheidet. Niet-
           gens soll ebenfalls vorgeladen werden. 108
           Im  Streit  zwischen  den  Rotgerbern  und  ihren  früheren  Zunftgenossen  sind
           letztere  immer  noch  nicht  bereit,  die  versprochenen  Kopien  herauszugeben.
           Der Rat räumt ihnen nochmals eine Frist von 4 Tagen ein und droht eine Strafe
           von 2 rtlr an. Den Rotgerbern gibt der Rat auf, binnen 2 Tagen eine Vollmacht
           der übrigen Zunftgenossen zu Protokoll zu geben. An Gebühren sind 20 alb an
           Baumeister Paffenholz zu zahlen. Michael Engels berichtet, er habe den Brief
           des Stadtschreibers mit der Bitte um Rechtsbeistand wegen der Einvernahme
           des Johannes Ley der Frau Amtmann überbracht. 109
           Der Schöffe Ley aus  Rech  habe schriftlich den Auftrag  bekommen, Johannes
           Ley vor Gericht [hier Ahrweiler Magistrat] zu laden. Der Rat verurteilt meh-
           rere Personen zu Geldstrafen wegen Feld- und Buschfrevels. U.a. wird der Jesu-
           iter Halffen Jakob Jacobs zu 40 alb Strafe verurteilt und wegen einer weiteren
           Straftat vorgeladen. 110-111





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