Page 360 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743
und Hubert Schiefer sollen wegen der Irrungen bei der letzten Abrechnung auf
die Rückkunft des Bürgermeisters Herrestorff warten. 105
Am nächsten Ratstag haben die Förster bei Strafe von 1 tlr vor dem Rat zu er-
scheinen.
1738 – Montag, den 22. September
Der Rat legt zusammen mit den Achtern den Schatz um. Die Zunftmeister der
Rotgerberzunft Baumeister Hartmann, Johannes Menzen und Niklas Knieps
jun. geben an, sie wollten sich in aller Güte von den Schuhmachern, Weißger-
bern und Sattlern trennen. Deshalb hätten sie die Schuhmacher und die ande-
ren um Herausgabe einer Kopie der bisherigen Zunftordnung gebeten. 106
Die übrigen Zunftgenossen verweigern die Herausgabe. Der Rat verurteilt die
Schuhmacher-, Weißgerber- und Sattlerzunft den Rotgerbern binnen 4 Tagen
die zugesagte Kopie herauszugeben. Bei Strafe von 1 rtlr verbietet der Rat den
Schrötern das Schraden des Weines, es sei denn, dass zuvor das Radergeld dem
jeweiligen Pächter bezahlt worden ist. 107
Nachmittags legt eine Ratskommission mit den Achtern 7 Simpla um.
1738 – Samstag, den 27. September
Die Baumeister Alden, Kleefuß und Wolff haben im Wald eine Ortsbesichti-
gung durchgeführt und gefunden, dass Heinrich Pollig am Engelbonnen drei
gezeichnete Bäume hat stehen lassen und dafür drei andere gefällt hat. Pollig
soll vorgeladen werden. Dieselben berichten, dass Jakob Nietgens im Keller ei-
nen Säumbaum umgehauen hat, der ein Rodd von der Gemeinde scheidet. Niet-
gens soll ebenfalls vorgeladen werden. 108
Im Streit zwischen den Rotgerbern und ihren früheren Zunftgenossen sind
letztere immer noch nicht bereit, die versprochenen Kopien herauszugeben.
Der Rat räumt ihnen nochmals eine Frist von 4 Tagen ein und droht eine Strafe
von 2 rtlr an. Den Rotgerbern gibt der Rat auf, binnen 2 Tagen eine Vollmacht
der übrigen Zunftgenossen zu Protokoll zu geben. An Gebühren sind 20 alb an
Baumeister Paffenholz zu zahlen. Michael Engels berichtet, er habe den Brief
des Stadtschreibers mit der Bitte um Rechtsbeistand wegen der Einvernahme
des Johannes Ley der Frau Amtmann überbracht. 109
Der Schöffe Ley aus Rech habe schriftlich den Auftrag bekommen, Johannes
Ley vor Gericht [hier Ahrweiler Magistrat] zu laden. Der Rat verurteilt meh-
rere Personen zu Geldstrafen wegen Feld- und Buschfrevels. U.a. wird der Jesu-
iter Halffen Jakob Jacobs zu 40 alb Strafe verurteilt und wegen einer weiteren
Straftat vorgeladen. 110-111
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