Page 361 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743


           Nachmittags erscheinen die Meister der Rotgerberzunft in der Wohnung des
           Stadtschreibers und geben zu Protokoll, sie wollten stets das Beste für die Rot-
           gerberzunft erreichen und jeden Streit vermeiden.

                1738 – Mittwoch, den 1. Oktober
           Nach  vorausgegangener  Besichtigung  legt  der  Rat  den  Beginn  der  Haupt-
           Rothtraubenlaß auf Mittwoch, den 8. Oktober fest. Mit der Vorlese darf am Tag
           vorher begonnen werden. 112
           NB Die Schatzheber und Honnen, die nach jeder Traubenbesichtigung 2 q Rot-
           wein geben müssen, werden in diesem Jahr mit der Hergabe 1 q Bleicharts ent-
           lassen, weil der diesjährige Wein so teuer ist. Das soll aber ohne Folgen blei-
           ben.

                1738 – Freitag, den 3. Oktober
           Die Förster und Feldschützen rügen. U.a. muss Johannes Großgarts Frau we-
           gen Diebstahls von Türkenbohnen 1 rtlr zahlen. Bei Nichtzahlung muss sie ins
           Narrenhäuschen. Der Apotheker Vanck reicht zwei Rechnungen ein. Die erste
           betrifft die Einquartierung des Capitains Creyer. Dafür erhält der Apotheker 17
           rtlr  20  alb.  Die  zweite  Rechnung  betrifft  Severin  Müller.  Der  Chirurg  Ernst
           Greiffer  aus  Mayen  bewirbt  sich  um  das  Amt  des  Stadtfeldschers  nach  dem
           Auszug des Apothekers Vanck. 114
           Im Streit der Rotgerber mit den Schuhmachern und Konsorten haben Letztere
           den  Rotgerbern  eine  mit  Tinte  verschmierte  Abschrift  gegeben,  die  zum  Teil
           auch nicht mit dem Original übereinstimmt. Die Rotgerber bitten den Rat, die
           Schuhmacher zu veranlassen, ihnen eine videmirte [amtlich beglaubigt] Kopie
           auf Kosten der Schuhmacher zu liefern. 115
           Aufgrund des Vertrags vom 19. Oktober 1737 befiehlt der Rat den Schuhma-
           chern und Konsorten, den Rotgerbern innerhalb von 4 Tagen eine beglaubigte
           Abschrift zu liefern. Bei Nichtbeachtung des Urteils verdoppelt sich die Strafe.
           Anton Rennenberg und Johann Paffenholz haben schon vor dem Herbst Rot-
           und Weißwein verkauft, und zwar den Rotwein für 17 rtlr pro Ohm und den
           Weißwein für 9 rtlr. Da das zum Schaden der übrigen Eingesessenen ist und
           nicht der Polizeiordnung entspricht, werden beide zu je 2 Louis d´or verurteilt.
           Der schon getätigte Verkauf muss rückgängig gemacht werden. 116
           Peter Broichsittart erhält einen Stumpf für einen Kuhtrog.

                1738 – Montag, den 13. Oktober
           Die Haubt- und gemeine weiße Traubenlaß soll am Donnerstag, dem 16. Oktober,
           stattfinden. Niemand darf in den weißen Weingärten Blätter stroppen außer im
           Acker, im obersten Auel, im Plentzert und in den Füßen, wo nur Rotwein wächst.


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