Page 361 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743
Nachmittags erscheinen die Meister der Rotgerberzunft in der Wohnung des
Stadtschreibers und geben zu Protokoll, sie wollten stets das Beste für die Rot-
gerberzunft erreichen und jeden Streit vermeiden.
1738 – Mittwoch, den 1. Oktober
Nach vorausgegangener Besichtigung legt der Rat den Beginn der Haupt-
Rothtraubenlaß auf Mittwoch, den 8. Oktober fest. Mit der Vorlese darf am Tag
vorher begonnen werden. 112
NB Die Schatzheber und Honnen, die nach jeder Traubenbesichtigung 2 q Rot-
wein geben müssen, werden in diesem Jahr mit der Hergabe 1 q Bleicharts ent-
lassen, weil der diesjährige Wein so teuer ist. Das soll aber ohne Folgen blei-
ben.
1738 – Freitag, den 3. Oktober
Die Förster und Feldschützen rügen. U.a. muss Johannes Großgarts Frau we-
gen Diebstahls von Türkenbohnen 1 rtlr zahlen. Bei Nichtzahlung muss sie ins
Narrenhäuschen. Der Apotheker Vanck reicht zwei Rechnungen ein. Die erste
betrifft die Einquartierung des Capitains Creyer. Dafür erhält der Apotheker 17
rtlr 20 alb. Die zweite Rechnung betrifft Severin Müller. Der Chirurg Ernst
Greiffer aus Mayen bewirbt sich um das Amt des Stadtfeldschers nach dem
Auszug des Apothekers Vanck. 114
Im Streit der Rotgerber mit den Schuhmachern und Konsorten haben Letztere
den Rotgerbern eine mit Tinte verschmierte Abschrift gegeben, die zum Teil
auch nicht mit dem Original übereinstimmt. Die Rotgerber bitten den Rat, die
Schuhmacher zu veranlassen, ihnen eine videmirte [amtlich beglaubigt] Kopie
auf Kosten der Schuhmacher zu liefern. 115
Aufgrund des Vertrags vom 19. Oktober 1737 befiehlt der Rat den Schuhma-
chern und Konsorten, den Rotgerbern innerhalb von 4 Tagen eine beglaubigte
Abschrift zu liefern. Bei Nichtbeachtung des Urteils verdoppelt sich die Strafe.
Anton Rennenberg und Johann Paffenholz haben schon vor dem Herbst Rot-
und Weißwein verkauft, und zwar den Rotwein für 17 rtlr pro Ohm und den
Weißwein für 9 rtlr. Da das zum Schaden der übrigen Eingesessenen ist und
nicht der Polizeiordnung entspricht, werden beide zu je 2 Louis d´or verurteilt.
Der schon getätigte Verkauf muss rückgängig gemacht werden. 116
Peter Broichsittart erhält einen Stumpf für einen Kuhtrog.
1738 – Montag, den 13. Oktober
Die Haubt- und gemeine weiße Traubenlaß soll am Donnerstag, dem 16. Oktober,
stattfinden. Niemand darf in den weißen Weingärten Blätter stroppen außer im
Acker, im obersten Auel, im Plentzert und in den Füßen, wo nur Rotwein wächst.
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