Page 357 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
P. 357
1737-1743
chenholz nach Hause gefahren. Otto Kriechel erhält Bauholz für eine Scheune.
Der zeitliche Honne von Bachem soll am nächsten Ratstag diejenigen namhaft
machen, die das Backrecht besitzen. Der Arburger Müller Mattheis Wollschlä-
ger zahlt in Abschlag auf sein Bürgergeld 15 rtlr spec 40 alb. Peter Becker aus
Hemmessen muss wegen gehauener Bäume ½ Louisdor bezahlen. 92
Der Rat beschließt, dass jeder Bürger die Straße vor seinem Haus rein halten
soll und den Treck oder Kodt auf eigene Kosten wegfahren lassen muss. In acht
Tagen werden die Weingärten geschlossen und mit Dornen zugemacht. Die
Hühner und Hunde dürfen dann nicht mehr frei herumlaufen. Jeder, der Laub
von den Heistern abhaut, macht sich strafbar.
1738 – Montag, den 1. September 93
Der Rat wählt 12 Nachschützen. Der Feldschütze Niklas Kelter rügt Thederich
Eller und Daniel Huth, die aufm Steinigen den Kohl abgeweidet haben. Es seien
aber noch mehr Ochsen dabei gewesen, die er, der Feldschütz, nicht gekannt
habe. 94
Der Sohn des Gudenauer Halfen hat in Weidenthal Laub gefegt und die Frau
von Johann Großgart hat im Garten von Tringen Schmidt auff Adorff trockene
Bohnen gestohlen. Johann Knieps hat durch Niklas Ellers Weingarten seinen
Mist getragen, obwohl er hätte durch seinen eigenen gehen können. Wilhelm
Broell erhält einen Stumpf für Steffeschen. Die Kommissare Schöffe Becker und
Ratsverwandter Schefer erhalten einige Fragmente [von Urkunden], die die
Vikarie ULF betreffen. Sie müssen sie aber wieder zurückgeben. 95
1738 – Samstag, den 6. September
Der vorgeladene Peter Vallender gibt an, nach Information des Baumeisters
Hubert Wolff und eingeholter Erlaubnis zum Hausbau, den Zimmermeister
Georg Heuser in den Wald geschickt zu haben, um die Bäume zu fällen. Die
Tochter von Servas Gülich hat in fremden Weingärten gekrautet. Sie zahlt 1 gld
Strafe. Tilman Kriechel hat oberhalb von Johann Gieltges Busch zwischen den
Rodderen und dem Gemeindewald am Hungerthal einen abgehauenen Baum ge-
funden. Johann Gieltges habe ihm gesagt, dieser Baum sei gut für einen Trap-
penbaum. Weil er aber nicht wusste, wer diesen Baum gefällt hat, hätte er ihn
liegen lassen. 96
Der Sohn des Gudenauer Halfen gesteht, auf einem alten Baum Laub gehauen
zu haben. Weil aber die Förster angegeben haben, er habe an drei Heister Laub
gefegt, wird er zu 1 tlr Strafe verurteilt. Auch der Knecht von Caspar Heinen
zahlt wegen Fegens von 5 Heistern im Meijbächelgen 1 tlr. Die Witwe von Jo-
hann Löhr erhält zwei Bäume für eine Schraub und ein Spill und Johannes Gies
ebenso zwei Bäume für einen Stall. Der Rat zahlt Johannes Huth für seine Ar-
357