Page 357 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743


           chenholz nach Hause gefahren. Otto Kriechel erhält Bauholz für eine Scheune.
           Der zeitliche Honne von Bachem soll am nächsten Ratstag diejenigen namhaft
           machen, die das Backrecht besitzen. Der Arburger Müller Mattheis Wollschlä-
           ger zahlt in Abschlag auf sein Bürgergeld 15 rtlr spec 40 alb. Peter Becker aus
           Hemmessen muss wegen gehauener Bäume ½ Louisdor bezahlen. 92
           Der Rat beschließt, dass jeder Bürger die Straße vor seinem Haus rein halten
           soll und den Treck oder Kodt auf eigene Kosten wegfahren lassen muss. In acht
           Tagen  werden  die  Weingärten  geschlossen  und  mit  Dornen  zugemacht.  Die
           Hühner und Hunde dürfen dann nicht mehr frei herumlaufen. Jeder, der Laub
           von den Heistern abhaut, macht sich strafbar.

                1738 – Montag, den 1. September  93
           Der Rat wählt 12 Nachschützen. Der Feldschütze Niklas Kelter rügt Thederich
           Eller und Daniel Huth, die aufm Steinigen den Kohl abgeweidet haben. Es seien
           aber noch mehr Ochsen dabei gewesen, die er, der Feldschütz, nicht gekannt
           habe. 94
           Der Sohn des Gudenauer Halfen hat in Weidenthal Laub gefegt und die Frau
           von Johann Großgart hat im Garten von Tringen Schmidt auff Adorff trockene
           Bohnen gestohlen. Johann  Knieps hat durch Niklas Ellers Weingarten  seinen
           Mist getragen, obwohl er hätte durch seinen eigenen gehen können. Wilhelm
           Broell erhält einen Stumpf für Steffeschen. Die Kommissare Schöffe Becker und
           Ratsverwandter  Schefer  erhalten  einige  Fragmente  [von  Urkunden],  die  die
           Vikarie ULF betreffen. Sie müssen sie aber wieder zurückgeben. 95

                1738 – Samstag, den 6. September
           Der  vorgeladene  Peter  Vallender  gibt  an,  nach  Information  des  Baumeisters
           Hubert  Wolff  und  eingeholter  Erlaubnis  zum  Hausbau,  den  Zimmermeister
           Georg Heuser in den Wald geschickt zu haben, um die Bäume zu fällen. Die
           Tochter von Servas Gülich hat in fremden Weingärten gekrautet. Sie zahlt 1 gld
           Strafe. Tilman Kriechel hat oberhalb von Johann Gieltges Busch zwischen den
           Rodderen und dem Gemeindewald am Hungerthal einen abgehauenen Baum ge-
           funden. Johann Gieltges habe ihm gesagt, dieser Baum sei gut für einen Trap-
           penbaum. Weil er aber nicht wusste, wer diesen Baum gefällt hat, hätte er ihn
           liegen lassen. 96
           Der Sohn des Gudenauer Halfen gesteht, auf einem alten Baum Laub gehauen
           zu haben. Weil aber die Förster angegeben haben, er habe an drei Heister Laub
           gefegt, wird er zu 1 tlr Strafe verurteilt. Auch der Knecht von Caspar Heinen
           zahlt wegen Fegens  von 5  Heistern im Meijbächelgen  1 tlr. Die Witwe  von Jo-
           hann Löhr erhält zwei Bäume für eine Schraub und ein Spill und Johannes Gies
           ebenso zwei Bäume für einen Stall. Der Rat zahlt Johannes Huth für seine Ar-


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